Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VermG § 1 Abs. 2
Überschuldung; Ermittlung der Überschuldung; Verbindlichkeiten unterhalb des Einheitswerts; Entbehrlichkeit des Mittelwertverfahrens - Judicialis
VermG § 1 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Überschuldung - Ermittlung der Überschuldung - Verbindlichkeiten unterhalb des Einheitswerts - Entbehrlichkeit des Mittelwertverfahrens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2
Grundstücksbelastungen; Instandsetzungskosten; Einheitswert; Überschuldung; Mittelwertverfahren; Grundstückswert; nicht kostendeckende Mieten; Enteignung; Rückübertragung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJ 2000, 329 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99
Steht fest, daß valutierende Grundstücksbelastungen und die Kosten für unaufschiebbar notwendige Instandsetzungsarbeiten deutlich unter- oder oberhalb des Einheitswerts liegen, so bedarf es zur Ermittlung der Überschuldung im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG in der Regel nicht des Rückgriffs auf das sog. Mittelwertverfahren zur Feststellung des Grundstückswerts (im Anschluß an Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ).So hat es beispielsweise im Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 ) bei den dem Grundstückswert gegenüberzustellenden Verbindlichkeiten die Kosten anstehender Instandsetzungsarbeiten für berücksichtigungsfähig gehalten, "soweit deren Unterlassung sich bei der Grundstückswertberechnung nicht schon wertmindernd ausgewirkt hat (vgl. Abschnitt III Buchst. a Abs. 6 i.V.m. Buchst. b Abs. 4 der Bewertungsrichtlinie 1960 sowie Abschnitt V Nr. 2.1.4 der Preisverfügungen 3/82 und 3/87)".
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 98 …und vom 30. Mai 1996, a.a.O., S. 229) wird nämlich die Prüfung der Überschuldung dann erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand deutlich von dem Betrag des Einheitswerts abzüglich schon bestehender Verbindlichkeiten abweicht.
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß § 1 Abs. 2 VermG auf die dauerhafte Überschuldung abstellt und es deshalb auf den "nachhaltigen" Reinertrag ankommt (vgl. Urteil vom 16. März 1995, a.a.O., S. 93 und 98 f.).
- BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99
Im Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 ) ist es dementsprechend von der Berücksichtigung von Bau- und Unterhaltungsmängeln durch Abschläge wegen unterbliebener Instandsetzung bei der Ermittlung des Sach- und Ertragswerts nach dem Bewertungsrecht der DDR ausgegangen.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 98 und vom 30. Mai 1996, a.a.O., S. 229) wird nämlich die Prüfung der Überschuldung dann erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand deutlich von dem Betrag des Einheitswerts abzüglich schon bestehender Verbindlichkeiten abweicht.
- VG Weimar, 08.06.1999 - 4 K 1822/96
Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99
- VG Weimar vom 08.06.1999 - Az.: VG 4 K 1822/96.We -.BVerwG 8 B 349.99 VG 4 K 1822/96.We.
- BVerwG, 02.07.2003 - 8 B 93.03
Divergenzrüge - Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts
Vielmehr kann dann der Einheitswert als Zeitwert der Immobilie angesetzt werden (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 und Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5 S. 11 ).Es darf daher angenommen werden, dass Verbindlichkeiten, die deutlich unterhalb des Einheitswerts lagen, keine Überschuldung des Vermögenswerts begründen konnten, es sei denn der bauliche Zustand des Grundstücks war derart schlecht, dass der Zeitwert den Einheitswert wesentlich unterschritt (vgl. u.a. Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - a.a.O).
So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Januar 2000 (BVerwG 8 B 349.99 - a.a.O) es nicht beanstandet, dass das Verwaltungsgericht auf den Einheitswert zurückgegriffen hat, obwohl die Differenz zwischen Einheitswert und Verbindlichkeiten nur ca. 6 % des Einheitswerts betragen hat.
- VG Leipzig, 11.05.2000 - 3 K 732/96
Anspruch auf Restitution eines Grundstücks; Übernahme in Volkseigentum; Erzielung …
Danach können nur dauerhaft aussagekräftige, d.h. nicht nur ein oder zwei Jahre gegründete durchschnittliche Reinerträge als nachhaltig angerechnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2000 - 8 B 349.99 -).Zur Ermittlung des Tatbestandsmerkmals der Überschuldung in § 1 Abs. 2 VermG ist jedoch eine "doppelte" Berücksichtigung notwendiger, aber in der Vergangenheit unterbliebener Reparaturmaßnahmen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2000 - 8 B 349.99 -).
- BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00
Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus …
Kann die konkrete Beleihungsgrenze nicht festgestellt werden, ist eine Berechnung des Zeitwerts nach dem Mittel von Sach- und Ertragswert maßgeblich, wobei unter bestimmten Umständen vereinfachend auf den Einheitswert zurückgegriffen werden darf (…Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., und Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5 S. 11). - BVerwG, 19.04.2005 - 8 B 19.05
Geltendmachung einer Verfahrensrüge - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auf die konkrete Grundstückswertberechnung nach dem Mittelwertverfahren muss nur zurückgegriffen werden, wenn der Einheitswert nicht angegeben ist (Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5 S. 13). - BVerwG, 13.12.2004 - 7 B 76.04
Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …
der Prognose dauerhafter Erträge nur der "jüngste" Reinertrag heranzuziehen, der diese Veränderung der Ertragslage manifestiert (Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".