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| BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 01.12.1999 - 7 A 396/99
- BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00
Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß die Enteignung auf unlauteren Machenschaften beruhen könnte, insbesondere der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ) oder der beabsichtigte und umgesetzte Enteignungszweck offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt war (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 ) sind weder von den Klägern vorgetragen worden noch waren sie nach dem Akteninhalt sonstwie ersichtlich. - BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00
Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß die Enteignung auf unlauteren Machenschaften beruhen könnte, insbesondere der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ) oder der beabsichtigte und umgesetzte Enteignungszweck offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt war (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 ) sind weder von den Klägern vorgetragen worden noch waren sie nach dem Akteninhalt sonstwie ersichtlich. - BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93
Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen …
- BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00
Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß die Enteignung auf unlauteren Machenschaften beruhen könnte, insbesondere der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ) oder der beabsichtigte und umgesetzte Enteignungszweck offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt war (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 ) sind weder von den Klägern vorgetragen worden noch waren sie nach dem Akteninhalt sonstwie ersichtlich.
- BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR; …
Da diese materiellen Mängel nach der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 112 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 sowie Beschluss des Senats vom 30. Mai 2000 - BVerwG 8 B 37.00 - n.v.) wegen der offensichtlich fehlenden Rechtsgrundlage für die Enteignung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, kam es auf die Frage der Nichtbeteiligung der Westeigentümer nicht entscheidungserheblich an.
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