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| BVerwG, 12.07.1965 - VIII B 41.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Unstatthafte Beschwerde gegen die Versagung des Armenrechts
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 10.05.1965 - I A 2/65
- BVerwG, 12.07.1965 - VIII B 41.65
- BVerwG, 11.03.1966 - VIII ER 200.66
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 12.03.1987 - 5 ER 400.86
Beschlußunfähigkeit des Flurbereinigungsgerichts - Richterausschluß - …
Denn die Mitwirkung eines Richters an einem früheren Gerichtsverfahren der die Ablehnung aussprechenden Partei vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn der frühere Rechtsstreit eine gleichliegende Sache betraf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juli 1965 - BVerwG 8 B 41.65 - und 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).
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