Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit der Zustellung eines Einberufungsbescheids durch Niederlegung bei der Postanstalt - Beweiswirkung einer Postzustellungsurkunde
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.03.1979 - 4 K 777/77
- BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
In Wehrpflichtsachen können behauptete Mängel des gerichtlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]. - BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
In Wehrpflichtsachen können behauptete Mängel des gerichtlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]. - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
In Wehrpflichtsachen können behauptete Mängel des gerichtlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
- BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
Das folgt aus dem Gesetz, und es ist auch vom Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen worden (Urteile vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - [NJW 1969, 1730 = MDR 1969, 951 = Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6 und 412.6 § 1 Nr. 8] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5] - zum gerichtlichen und behördlichen Eingangs Stempel - vgl. auch Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 33.75 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 22] - zur Postzustellungsurkunde -), In dem genannten Urteil vom 15. Januar 1970 ist auch bereits ausgesprochen, daß zwar kein Grund besteht, im Verwaltungsprozeß die Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO durch Parteivernehmung auszuschließen, daß aber die bloße Behauptung, die beurkundeten Tatsachen seien unrichtig, eine Parteivernehmung nicht rechtfertigt; es muß vielmehr, eine gewisse Wahrscheinlichkeit in dieser Richtung erbracht sein. - BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67
Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
Das folgt aus dem Gesetz, und es ist auch vom Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen worden (Urteile vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - [NJW 1969, 1730 = MDR 1969, 951 = Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6 und 412.6 § 1 Nr. 8] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5] - zum gerichtlichen und behördlichen Eingangs Stempel - vgl. auch Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 33.75 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 22] - zur Postzustellungsurkunde -), In dem genannten Urteil vom 15. Januar 1970 ist auch bereits ausgesprochen, daß zwar kein Grund besteht, im Verwaltungsprozeß die Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO durch Parteivernehmung auszuschließen, daß aber die bloße Behauptung, die beurkundeten Tatsachen seien unrichtig, eine Parteivernehmung nicht rechtfertigt; es muß vielmehr, eine gewisse Wahrscheinlichkeit in dieser Richtung erbracht sein. - BVerwG, 16.04.1973 - VI B 19.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
Die Beschwerde kann also auch nicht darauf gestützt werden, auf dem Gebiet des Verfahrensrechts sei die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu erwarten oder weiche das Urteil von einer Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung ab (z.B. Beschluß vom 16. April 1973 - BVerwG 6 B 19.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 16]). - BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 33.75
Wirkung des Einberufungsbescheides - Dienstantrittsanordnung - Festsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79
Das folgt aus dem Gesetz, und es ist auch vom Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen worden (Urteile vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - [NJW 1969, 1730 = MDR 1969, 951 = Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6 und 412.6 § 1 Nr. 8] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5] - zum gerichtlichen und behördlichen Eingangs Stempel - vgl. auch Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 33.75 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 22] - zur Postzustellungsurkunde -), In dem genannten Urteil vom 15. Januar 1970 ist auch bereits ausgesprochen, daß zwar kein Grund besteht, im Verwaltungsprozeß die Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO durch Parteivernehmung auszuschließen, daß aber die bloße Behauptung, die beurkundeten Tatsachen seien unrichtig, eine Parteivernehmung nicht rechtfertigt; es muß vielmehr, eine gewisse Wahrscheinlichkeit in dieser Richtung erbracht sein.
- BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86
Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde
Aus diesem Grunde muß ein Beweisantritt substantiiert sein, d.h. es muß nach dem Vorbringen des Beteiligten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.11.1979 - BVerwG 8 B 41.79 - ; Urteil vom 15.01.1970 - BVerwG 8 C 164.67 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5). - BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab - …
Jedoch muß ein diesbezüglicher Beweisantritt substantiiert sein, d.h. es muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen dargelegt werden (Beschluß vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - ebenso zum behördlichen Eingangsstempel Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5). - BVerwG, 28.01.1980 - 8 B 42.79 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht ist weiter unter Hinweis auf sein klageabweisendes Urteil in der durch den oben erwähnten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - rechtskräftig abgeschlossenen Einberufungssache davon ausgegangen, daß ein Wehrdienstverhältnis wirksam begründet worden ist.
- BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 64.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zugang des gerichtlichen …
Der nach § 418 Abs. 2 ZPO zugelassene Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Tatsachen muß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts substantiiert sein, d.h. es muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 -, Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 -NJW 1985, 1179/1180> sowie Beschluß vom 16. Mai 1986 ). - BVerwG, 11.11.1980 - 8 C 81.79
Vorgehen gegen die Einberufung des Klägers mit vorläufigem Dienstgrad als …
Das folgt aus dem Gesetz, und es ist auch vom Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen worden (Urteile vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - [NJW 1969, 1730 = MDR 1969, 951 = Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6 und 412.6 § 1 Nr. 8] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5] - zum gerichtlichen und behördlichen Eingangsstempel; Beschluß vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - zur Postzustellungsurkunde).
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