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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11096
BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05 (https://dejure.org/2005,11096)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 8 B 43.05 (https://dejure.org/2005,11096)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 8 B 43.05 (https://dejure.org/2005,11096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Besatzungshoheitliche Natur einer Bodenreformenteignung; Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Da die Sowjetmacht auf Grund ihrer obersten Hoheitsgewalt zu einem jederzeitigen Eingriff in der Lage war, gilt dies auch dann, wenn die deutschen Stellen die geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet haben sollten (BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - BVerwGE 96, 253 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27 S. 52 , vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25 S. 84 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin anerkannt, dass die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und daher vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst werden, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwiderliefen (Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 46 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O. S. 86 bzw. S. 313).

    Ein generelles Verbot der entschädigungslosen Enteignung in der maßgeblichen Zeit von 1945 bis 1949 galt etwa für die Enteignung von Vermögenswerten, die im Eigentum ausländischer Personen standen, und zwar auch für Enteignungen im Zuge der Bodenreform (vgl. hierzu Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.).

    Über eine stillschweigende Hinnahme des Geschehens hinaus ist ein "actus contrarius" notwendig, weil die sowjetische Besatzungsmacht im Allgemeinen nicht überprüfte, ob die Enteignungsaktionen in allen Einzelfällen mit ihren Vorstellungen übereinstimmten, sondern unter dem Vorbehalt eines Eingreifens im Einzelfall davon ausging, dass sich die deutschen Stellen grundsätzlich an den ihnen vorgegebenen rechtlichen und politischen Rahmen halten würden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O. S. 89 bzw. 315 f.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 172.99

    Nichtzulassung einer Revision - Vorlegung von Listen über …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Während in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall die sowjetische Besatzungsmacht nicht gegen eine von deutschen Stellen entgegen einem konkreten Verbot nachträglich vorgenommene Änderung der Liste eingeschritten war, hat das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall festgestellt, dass, wenn ein Vermögenswert des Erbprinzen H. in die ursprüngliche Liste zu dem Befehl des Chefs der SMATh Nr. 56 vom 8. April 1948 aufgenommen worden sein sollte, er jedenfalls in der Anlage zu dem vom Stellvertreter des Chefs der Finanzverwaltung der SMAD unterzeichneten Schreiben vom 11. Mai 1949 nicht mehr erwähnt war, und hat darin eine Änderung der Befehlslage durch die Besatzungsmacht gesehen (vgl. zu einem derartigen Sachverhalt Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 172.99 - n.v.).

    Bei dieser Sicht war es für das Verwaltungsgericht nicht entscheidend, ob es sich bei der "Moskauer Liste" um eine sowjetisch bestätigte Liste gehandelt hat, weil es in den späteren Vorgängen und Verlautbarungen der sowjetischen Besatzungsmacht eine nachträgliche Änderung in der Entwicklung der Befehlslage gesehen hat (vgl. dazu Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 172.99 - n.v.).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Sie beruhen zwar auf Maßnahmen deutscher Stellen, erfolgten aber grundsätzlich im Einverständnis mit der sowjetischen Besatzungsmacht (BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54 S. 149 und vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 58).

    Da die Sowjetmacht auf Grund ihrer obersten Hoheitsgewalt zu einem jederzeitigen Eingriff in der Lage war, gilt dies auch dann, wenn die deutschen Stellen die geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet haben sollten (BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - BVerwGE 96, 253 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27 S. 52 , vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25 S. 84 ).

  • BVerwG, 08.10.2003 - 8 C 28.02

    Bodenreform; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Ist im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG mit Urteil vom 8. Oktober 2003 - 8 C 28.02 -, wonach geringere Darlegungsvoraussetzungen an sowjetische Enteignungsverbote formuliert worden sind und insbesondere auch ein Beleg sowjetischer Enteignungsverbote über Indizien zulässig ist, die Benennung bestimmter Vermögenswerte eines Eigentümers auf sowjetisch bestätigten Freigabelisten als hinreichendes Indiz dafür zu werten, dass auch andere Vermögenswerte dieses Eigentümers nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht nicht entzogen werden sollten? Waren also sowjetische individuelle Unterschutzstellungen subjekt- oder objektbezogen?.

    b) Die beanstandeten (hilfsweisen) Ausführungen des Verwaltungsgerichts weichen auch nicht von dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25) ab, weil auch diesem Urteil kein abstrakter Rechtssatz zu entnehmen ist, der im Widerspruch zu den Ausführungen des Verwaltungsgerichts steht.

  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Da die Sowjetmacht auf Grund ihrer obersten Hoheitsgewalt zu einem jederzeitigen Eingriff in der Lage war, gilt dies auch dann, wenn die deutschen Stellen die geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet haben sollten (BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - BVerwGE 96, 253 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27 S. 52 , vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25 S. 84 ).

    Der entsprechende Wille der Besatzungsmacht muss durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder ein sonstiges aktives Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden (Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25 S. 84 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 .

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Der entsprechende Wille der Besatzungsmacht muss durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder ein sonstiges aktives Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden (Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25 S. 84 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 .

    c) Eine Divergenz zu dem Leitsatz des Urteils vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil diesem Urteil ein anderer Sachverhalt zu Grunde lag.

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Es hat damit weder die Aufklärungspflicht noch den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 25 S. 9 ).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Auch die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO erfordert lediglich, dass das Tatsachengericht das Ergebnis seiner Abwägung in den Entscheidungsgründen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darlegt (vgl. Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung - nur dies kann einen Verfahrensmangel begründen - ist nicht erkennbar (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
    Eine Wahrunterstellung im Verwaltungsprozess kommt regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptungen in Betracht (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204;… Beschluss vom 12. August 1998 - BVerwG 7 B 162.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags …

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …

  • BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Rückübertragung von Grundbesitz …

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher …

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 69.94

    Enteignungsrevision

  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen; …

  • BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 128.00

    Verbot einer besatzungshoheitlichen Enteignung für Grundstücke ausländischer …

  • BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Hiervon ausgehend kann nicht bereits aus der bloßen Untätigkeit der Besatzungsmacht gegenüber einer Enteignung ein Enteignungsverbot hergeleitet werden, sondern nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder aber ein sonstiges aktives Handeln im Sinne eines "actus contrarius", aus dem sich die ausdrückliche Missbilligung und Korrektur der Enteignung ergibt (…BVerwG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - BVerwG 3 B 127.08 - juris Rn. 8;… Urt. v. 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - juris Rn. 29; Urt. v. 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 6 ff.;… Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - juris Rn. 14;… Urt. v. 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - juris Rn. 8;… vgl. auch Urt. v. 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08

    Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen …

    Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (…vgl. Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9; vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - und vom 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 5).
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