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| BVerwG, 04.08.1977 - VIII B 44.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung als steuerbegünstigtes Familienheim - Überschreitung der zulässigen Wohnflächengrenze - Nicht fertiggestelltes Schwimmbad - Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit - ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 13.10.1976 - II 434/75
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1977 - II 91/77
- BVerwG, 04.08.1977 - VIII B 44.77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Wiedereinsetzung …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1977 - 8 B 44.77
Die Inbezugnahme des eigenhändigen Schriftsatzes des Klägers vom 11. Juli 1977 braucht der Senat nicht zu beachten (Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG III B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110]). - BVerwG, 06.01.1977 - 8 B 58.76
Anerkennung eines Wohngebäudes als steuerbegünstigtes Familienheim
Auszug aus BVerwG, 04.08.1977 - 8 B 44.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist, wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat, geklärt, daß auch solche Räume bei der Wohnflächenberechnung in Betracht zu ziehen sind, die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit noch nicht fertiggestellt sind, für die jedoch gegenwärtige feste Bauabsichten bestehen (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Januar 1977 - BVerwG VIII B 58.76 -).
- BVerwG, 09.01.1979 - 8 C 6.78
Voraussetzungen der Annahme einer steuerbegünstigten Wohnung - …
dejure.org
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