Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.1989 - 8 B 44.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Abrechnung von Entschließungskosten auf privatrechtlicher Grundlage - Umdeutung des Gewollten bei Nichtigkeit des Vertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwälzung von Erschließungskosten durch vertragliche Vereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1262/88
- BVerwG, 03.05.1989 - 8 B 44.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81
Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 8 B 44.89
Diese Frage ist für die Regelfälle ohne weiteres zu bejahen und bedarf deshalb insoweit keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, weil das Bundesrecht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine endgültige Abwälzung von Erschließungskosten durch vertragliche Vereinbarungen nicht gestattet (vgl. im einzelnen etwa Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64.361 ). - BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 8 B 44.89
Entgegen der Annahme der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der dafür bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1975 (BVerwG IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125 ff.) ab. - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1986 - 2 S 2558/84
Erschließungsbeitrag - Erschließungseinheit - Vergleichsberechnung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 8 B 44.89
Das Berufungsgericht hat - wie sich aus den Gründen des angefochtenen Urteils sowie aus der darin enthaltenen Bezugnahme auf die Gründe des Urteils des Berufungsgerichts vom 27. März 1986 (2 S 2558/84) ergibt - im Wege einer für den erkennenden Senat verbindlichen (Vertrags-)Auslegung festgestellt, der zwischen dem Kläger und der Beklagten möglicherweise zustande gekommene öffentlich-rechtliche Vertrag enthalte die Vereinbarung, die endgültige Abrechnung der Erschließungskosten solle (nicht nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften, sondern) nach einer im Vertrag näher erläuterten, privatrechtlichen Grundlage erfolgen.
- VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 1275/11
Gebührenverzicht Niederschlagswasser Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung
Rn. 46 vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 = juris, Rn. 43; Beschluss vom 3. Mai 1989 - 8 B 44.89 -, juris, Rn. 5; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 140 Rn. 8,. - VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12
Niederschlagswassergebühr Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung
Rn. 41 vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 = juris, Rn. 43; Beschluss vom 3. Mai 1989 - 8 B 44.89 -, juris, Rn. 5; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 140 Rn. 8,.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 22.08.1989 - 8 B 44.89 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.06.1989 - 4 A 14.87
- OVG Berlin, 22.08.1989 - 8 B 44.89
- BVerwG, 21.11.1989 - 7 B 171.89
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