Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.2014 - 8 B 45.13, 8 B 45.13 (8 C 3.14) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf, aber bei Verzicht auf die bisherige Bestellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 10 Abs 1 SchfHwG, § 11 Abs 5 SchfHwG, § 12 Abs 1 Nr 1 SchfHwG, § 5 Abs 1 SchfG
Revisionszulassung; Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf, aber bei Verzicht auf die bisherige Bestellung - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision zur Klärung der Rechtsfrage über die Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters für einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf seiner bisherigen Bestellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision zur Klärung der Rechtsfrage über die Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters für einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf seiner bisherigen Bestellung
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf, aber bei Verzicht auf die bisherige Bestellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.05.2012 - RO 5 K 11.605
- VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1728
- BVerwG, 05.02.2014 - 8 B 45.13, 8 B 45.13 (8 C 3.14)
- BVerwG - 8 C 3.14 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- VG Stade, 12.11.2014 - 6 A 2792/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bestellung zum bevollmächtigten …
Eine Verzichtserklärung erst auf die Zusage der Neubestellung hin würde dem Verbot des § 10 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG ausreichend Geltung verschaffen (vgl. zum Vorstehenden: Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O., m. w. N.; zur grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage: BVerwG, Beschluss vom 05.02.2014 - 8 B 45/13 -, juris).
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