Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- VGH Hessen (Pressemitteilung)
Sonntagsöffnung am 22. März 2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sonntagsöffnung am 22.03.2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist zulässig
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
- VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
Sonntagsverkauf
Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. März 2015 - 3 L 242/15.DA - mit Ausnahme der Festsetzung des Streitwerts abgeändert.
- VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13). - VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17
Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag
Unter Berücksichtigung der genannten jüngsten Rechtsprechung des BVerwG und des Hess. VGH (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, und Beschl. v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, juris) hält die Kammer dieselbe rechtliche Bewertung wie bereits bei der Weiterstädter Automobilausstellung im Jahre 2014 für gerechtfertigt (…Beschl. v. 27.03.2014, a.a.O.; a. A. Hess. VGH Beschl. v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 - und Beschl. v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - für die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung im gesamten räumlichen Geltungsbereich; nur zum Teil einschränkend Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -, in welchem die Freigabe der Straßen "Im Rödling" und "Max-Planck-Straße als zulässig erachtet wurde; alle juris).Das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, kann sich zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 17.03.2015 , a.a.O.;… v. 03.04.2014, a.a.O.).
- VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und …
{RN: 29} Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
- VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in …
Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung in weiten Teilen des gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 8 BA, vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13). - VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse …
{RN: 22} Das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, kann sich zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -). - VG Wiesbaden, 10.10.2019 - 5 L 1724/19
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 S. 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (Hess VGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, Beschluss vom 03.04.2015 - 8 B 602/14 -, Beschluss vom 17.03.2015 - 8 B 461/15 -, Beschluss vom 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".