Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Disziplinarrecht: Dienstenthebung nach disziplinarrechtlich relevanter Ansehensschädigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 2/15
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 4/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2015 - 10 M 4/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (48)
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 81 D 2.12
Polizeibeamter; Kriminalkommissar; Disziplinarverfügung; Verweis; …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Rn. 31 Jüngst entschied das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 01.04.2014, OVG 81 D 2.12, juris), dass bei einem Kriminalkommissar der an zwei Veranstaltungen der rechten und rechtsextremen Szene teilnahm, aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls bei der Annahme, dass keine greifbaren Hinwiese für eine rechte oder rechtsextreme Gesinnung und keine Vorbelastung vorliegen, das Dienstvergehen mit einem Verweis zu ahnden ist.Insoweit ist auch zu prüfen und zu ermitteln, wieweit den Beamten die Tragweite ihres Handels aufgrund der Umstände des Einzelfalls bewusst war oder ob sie sich im Bereich eines Irrtums befanden (vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.04.2014, OVG 81 D 2.12, juris).
- VGH Bayern, 28.11.2001 - 16 D 00.2077
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BVerwG. Urteil v. 12.03.1986, 1 D 103.84; Bayr. VGH, Urteil v. 28.11.2001, 16 D 00.2077; VG Berlin, B. v. 05.04.2007, 80 Dn 53.06; alle juris).Rn. 26 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines Lehrers (Urteil v. 28.11.2001, 16 D 00.2077; juris), nachdem er bereits wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus disziplinarrechtlich mit einer Degradierung belastet war, aufgrund seiner Vorbelastung des Wiederholungsfalls und nach Feststellung völliger Uneinsichtigkeit die Entfernung aus dem Dienst verhängt.
- VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13
Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (…vgl. dazu: Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 91 Rz. 10: vgl. zum Ganzen: VG Magdeburg, Beschl. v. 10.02.2007, 8 B 22/06; Beschl. v. 03.03.2010, 8 B 21/09 ; zuletzt: Beschl. v. 31.03.2014, 8 B 2/14 und v. 26.08.2013, 8 B 13/13 ; Beschl. v. 27.08.2014, 8 B 13/14 ; OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; alle juris).Zuletzt hat die Kammer die Suspendierung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bestätigt, weil dieser wegen nachhaltiger und dauerhafter Äußerungen und Handlungen den Anschein erweckte, sich mit dem Nationalsozialismus selbst oder mit solchen Kräften zu identifizieren, die dem Vorschub leisten (Beschluss v. 26.08.2013, 8 B 13/13 ; juris).
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG, BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, 2 C 12.04;… Urt. v. 03.05.2007, 2 C 9.06; B. v. 10.09.2010, 2 B 97/09; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010, DL 16 S 579/10; alle juris).Rn. 16 Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt demnach voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht und gewisse Besonderheiten des Einzelfalls mildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2004, 2 BvR 52/02; BVerwG, U. v. 14.02.2007, 1 D 12.05 mit Verweis auf Urteil vom 20.10.2005, 2 C 12.04; OVG Lüneburg, U. v. 20.11.2009, 6 LD 1/09; VGH Bad.-Württ., U. v. 16.09.2010, DL 16 S 579/10; VG Saarland, U. v. 17.09.2010, 7 K 238/09; alle juris).
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2010 - DL 16 S 579/10
Disziplinarmaßnahme bei Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter durch …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (…vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG, BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, 2 C 12.04;… Urt. v. 03.05.2007, 2 C 9.06; B. v. 10.09.2010, 2 B 97/09; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010, DL 16 S 579/10; alle juris).Rn. 16 Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt demnach voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht und gewisse Besonderheiten des Einzelfalls mildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2004, 2 BvR 52/02; BVerwG, U. v. 14.02.2007, 1 D 12.05 mit Verweis auf Urteil vom 20.10.2005, 2 C 12.04; OVG Lüneburg, U. v. 20.11.2009, 6 LD 1/09; VGH Bad.-Württ., U. v. 16.09.2010, DL 16 S 579/10; VG Saarland, U. v. 17.09.2010, 7 K 238/09; alle juris).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Rn. 22 b. b. b.) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.05.1975, 2 BvL 13/73; juris) setzt die - für jede Art von Beamtenverhältnis geltende - Verfassungstreue bei Beamten mehr als nur eine formal-korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle sowie innerlich distanzierte Haltung gegenüber den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes voraus. - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Rn. 21 a. a. a.) Für den Tatbestand der Ansehensschädigung als Teil des Wohlverhaltens ist es ausreichend, wenn ein Verhalten zur Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen geeignet ist, so dass eine tatsächliche Beeinträchtigung nicht erforderlich ist (BVerwG, U. v. 08.05.2011, 1 D 20.00; BVerfG, B. v. 05.12.2008, 1 BvR 1318/07; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2010, 10 Sa 308/10; VG Magdeburg, Urteil v. 08.06.2011, 8 A 16/10 MD; alle juris). - BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Pflichtwidrig handelt also auch der, der kein Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, durch konkretes Handeln aber diesen Anschein hervorruft (BVerwG, B. v. 17.05.2001, 1 DB 15.01; VG Berlin, B. v. 05.04.2007, 80 Dn 43.06; beide juris). - BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BVerwG. Urteil v. 12.03.1986, 1 D 103.84; Bayr. VGH, Urteil v. 28.11.2001, 16 D 00.2077; VG Berlin, B. v. 05.04.2007, 80 Dn 53.06; alle juris). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15
Rn. 21 a. a. a.) Für den Tatbestand der Ansehensschädigung als Teil des Wohlverhaltens ist es ausreichend, wenn ein Verhalten zur Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen geeignet ist, so dass eine tatsächliche Beeinträchtigung nicht erforderlich ist (BVerwG, U. v. 08.05.2011, 1 D 20.00; BVerfG, B. v. 05.12.2008, 1 BvR 1318/07; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2010, 10 Sa 308/10; VG Magdeburg, Urteil v. 08.06.2011, 8 A 16/10 MD; alle juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 308/10
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Androhung einer …
- VG Münster, 19.02.2013 - 13 K 1160/12
Keine Treupflichtverletzung durch Teilnahme eines Beamten an Veranstaltung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09
Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- VG Magdeburg, 23.01.2013 - 8 A 21/12
Disziplinarverfügung wegen der Ansehensschädigung des Berufsstandes der …
- VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 18/10
Unterlassung des Einschreitens eines Bürgermeisters gegen nationalsozialistische …
- VG Magdeburg, 08.06.2011 - 8 A 16/10
Disziplinarrecht: Geschäftsführung einer Gerichtsvollzieherin; Bargeldbestand; …
- VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.2094
- VG Berlin, 25.10.2006 - 7 A 79.06
Verwaltungsgericht bestätigt fristlose Entlassung eines Bundespolizeibeamten
- VG Berlin, 05.04.2007 - 80 Dn 43.06
Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeibeamten wegen …
- VG Magdeburg, 16.11.2009 - 5 B 279/09
- VG München, 26.06.2006 - M 19 D 06.1360
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …
- BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im …
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09
Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG; …
- BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05
Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im …
- BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06
Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift; …
- BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09
Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von …
- BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09
Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 …
- BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06
Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel …
- OVG Niedersachsen, 13.05.2005 - 3 ZD 1/05
Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der angeordneten vorläufigen …
- OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
Vorläufige Dienstenthebung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Aufnahme einer …
- VGH Bayern, 11.04.2012 - 16b DC 11.985
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; teilweise Einbehaltung von …
- VGH Bayern, 20.04.2011 - 16b DS 10.1120
Antrag auf Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über einen Aussetzungsantrag
- BVerwG, 05.04.2006 - 8 B 22.06
Vermögenswert; schuldrechtliches Nutzungsrecht; Pachtverhältnis.
- OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11
Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 80 SN 1.05
Abstrakte Anforderungen an die Konkretisierung des Sachverhalts in einer …
- VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur …
- VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
- VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14
Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss …
- VG Saarlouis, 17.09.2010 - 7 K 238/09
Entfernung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst bei erpresstem …
- VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen …
- VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14
Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung; …
- VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09
Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2015 - 10 M 4/15
Verletzung beamtenrechtlicher Dienstpflichten durch Negierung der Geltung des …
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg - Disziplinarkammer - jeweils vom 16. März 2015 - 8 B 2/15 MD, 8 B 3/15 MD, 8 B 4/15 MD und 8 B 5/15 MD - geändert:.Rn. 12 Mit weiteren Anträgen vom 30. Januar 2015 (Verfahren 8 B 5/15 MD bzw. 8 B 4/15 MD) begehrten die Antragsteller die Aufhebung der Einbehaltung ihrer Dienstbezüge.
- VG Münster, 10.07.2017 - 13 K 5475/16 Rn. 214 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15; 8 B 4/15; 8 B 5/15; juris).".
- VG Magdeburg, 31.01.2019 - 15 A 13/17
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Staatsnegation - …
Rn. 86 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürger-bewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs zur Treuepflichtverletzung im Einzelfall aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris).Rn. 103 Bereits im gerichtlich überprüften Suspendierungsverfahren des Beklagten führte das erkennende Disziplinargericht aus, dass gerade im Vergleich zu den bislang vom Disziplinargericht ebenfalls im Eilverfahren entschiedenen "Reichsbürger-Verfahren" (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris), das Disziplinargericht vorliegend einen in quantitativer und qualitativer Weise hinsichtlich der Schwere der jedenfalls verursachten Ansehensschädigung erheblichen Unterschied sieht.
- VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 16/16
Disziplinarklage gegen Polizeibeamte; hier: Verwendung von Formularen aus dem …
- VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 29/16
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Eintreten …
Rn. 31 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris).Gerade im Vergleich zu den bislang vom Disziplinargericht ebenfalls im Eilverfahren entschiedenen "Reichsbürger-Verfahren" (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris), sieht das Disziplinargericht vorliegend einen in quantitativer und qualitativer Weise hinsichtlich der Schwere der jedenfalls verursachten Ansehensschädigung erheblichen Unterschied.
- VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16
Disziplinarrecht: Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung …
Die Schwere des Dienstvergehens rechtfertigt die Prognose der späteren Entfernung aus dem Dienst.-, Abgrenzung zu 8 B 3/15 und 8 B 5/15 (juris) (Rn.17) (Rn.31) (Rn.32).Rn. 31 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris).
Gerade im Vergleich zu den bislang vom Disziplinargericht ebenfalls im Eilverfahren entschiedenen "Reichsbürger-Verfahren" (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris), sieht das Disziplinargericht vorliegend einen in quantitativer und qualitativer Weise hinsichtlich der Schwere der jedenfalls verursachten Ansehensschädigung erheblichen Unterschied.
- VG Münster, 26.02.2018 - 13 K 768/17 Rn. 121 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15; 8 B 4/15; 8 B 5/15; juris).".
- VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 41/16
Disziplinarmaßnahme wegen Absingens von Wehrmachtsliedern durch …
Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15; 8 B 4/15; 8 B 5/15; juris). - VG Magdeburg, 05.12.2023 - 15 A 33/22
Disziplinarklage; Zurückstufung
Rn. 36 Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwendeten Formulars der "Reichsbürger-Bewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs zur Treuepflichtverletzung im Einzelfall aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15 ; 8 B 4/15; 8 B 5/15 ; juris). - TDG Süd, 25.11.2021 - S 8 GL 7/21
(Keine) Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch Oberfeldarzt im Ruhestand
Dies deckt sich mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in vergleichbaren Fällen des Beamtendisziplinarrechts (etwa VG Magdeburg, Beschluss vom 16. März 2015, 8 B 5/15; VG Münster, Urteil vom 26. Februar 2018, 13 K 768/17.O).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 06.01.2015 - 5 K 30/14
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 27.16
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 3.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00
Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15
Das ist nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).Es liegt auf der Hand, dass ein Ablehnungsgesuch nicht dazu benutzt werden darf, die Zusammensetzung des Gerichts in einer Weise zu beeinflussen, die die Durchsetzungschance für die von der Klägerin für zutreffend erachtete Rechtsauffassung erhöht; ein objektiv in diese Richtung zielendes Ablehnungsgesuch liegt auch dann in der Nähe des Rechtsmissbrauchs, wenn der betreffenden Partei subjektiv eine solche Beeinflussungsabsicht fehlt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10
Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15
Ebenso wenig ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs ersichtlich, soweit sich die Klägerin gegen die rechtliche Würdigung des Investitionsvorrangbescheids in dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 in dem Verfahren 8 C 6.10 wendet. - BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83
Bundesgesetz - Landesgesetz - Richterwahlausschuß - Zuweisung - Zulässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15
Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 3.16
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in …
Rn. 2 Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 5.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 27.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 5.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 27.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 27.16
Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2016 - BVerwG 8 B 5.15 - wird zurückgewiesen.
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