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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2023 - 8 B 51.23 (8 B 32.22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32103
BVerwG, 07.09.2023 - 8 B 51.23 (8 B 32.22) (https://dejure.org/2023,32103)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2023 - 8 B 51.23 (8 B 32.22) (https://dejure.org/2023,32103)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2023 - 8 B 51.23 (8 B 32.22) (https://dejure.org/2023,32103)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2023 - 8 B 51.23
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2023 - 8 B 51.23
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 32.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2023 - 8 B 51.23
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2023 - 8 B 32.22 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 25.11.2024 - 1 BvR 2095/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung verfolgungsbedingten Vermögensverlusts …

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2023 - BVerwG 8 B 51.23 (8 B 32.22) -,.
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