Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1980 - 8 B 52.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sofortige Vollziehung einer Vorführungsanordnung hinsichtlich einer Ladung zur Musterung - Voraussetzung für die Heranziehung zum Wehrdienst - Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Ausführung des Wehrpflichtgesetzes
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 06.06.1980 - 2 St VG D 138/80
- BVerwG, 18.07.1980 - 8 B 52.80
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 129.83
Klage gegen die Einziehung zum Wehrdienst - Feststellung des ständigen Wohnsitzes …
Soweit der Kläger geltend nacht, im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 1980 - BVerwG 8 B 52.80 - werde "festgestellt, daß der Kläger nach Berlin verzog", während das angefochtene Urteil von einen, ständigen Aufenthalt des Klägers im maßgebenden Zeitpunkt bei seinen Eltern in Rotenburg (Wümme) ausgehe (Beschwerde- bzw. Revisionsschrift S. 2), wird verkannt, daß nur die unterschiedliche Beurteilung einer Rechtsfrage und nicht nur der tatsächlichen Seite eines Falles die Zulassung der Revision zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. Beschluß vom 27. September 1965 - BVerwG V CB 107.64 - ZfF 66, 91).
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