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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29514
BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07 (https://dejure.org/2007,29514)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2007 - 8 B 55.07 (https://dejure.org/2007,29514)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2007 - 8 B 55.07 (https://dejure.org/2007,29514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 2; FGB (DDR) § 105
    Unlautere Machenschaft durch Veräußerung von Flüchtlingsgrundstück an einen privaten Dritten durch Abwesenheitspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07
    Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt noch nicht allein deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 FGB der DDR nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).

    Hinzukommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1b FGB der DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 zur Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07
    Für den Fall der Bestellung eines Abwesenheitspflegers zwecks Verkauf von Flüchtlingsvermögen gemäß § 105 Abs. 1 FGB der DDR hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dessen Bestellung durch das staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck in der Regel eine unlautere Machenschaft i.S.v. § 1 Abs. 3 VermG darstellt (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04

    Feststellung vermögensrechtlicher Berechtigung hinsichtlich mehrerer Grundstücke; …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07
    Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt noch nicht allein deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 FGB der DDR nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 73.08

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an eine …

    Rn. 4 Den von der Beschwerde zitierten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 B 10.05 - und vom 7. August 2007 - BVerwG 8 B 55.07 - ist, insoweit von der Beschwerde korrekt zitiert, zu entnehmen, dass die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 DDR-FGB allein zu dem Zweck, ein Grundstück an eine Privatperson zum privaten Nutzen zu verkaufen, sich in der Regel als eine unlautere Machenschaft darstellt.
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Hinzu kommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 FGB-DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 4. September 2003 - 7 B 118.02 -, juris [Rn. 4];… BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 129.04 -, juris [Rn. 6]; BVerwG, Beschl. v. 7. August 2007 - 8 B 55.07 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 49).
  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K …

    Rn. 54 Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat nach § 105 Abs. 1 b) FGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 -, a. a. O. und Beschlüsse v. 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 B 10.05 -, und v. 07. August 2007 - BVerwG 8 B 55.07 -, beide zit. nach juris) regelmäßig als unlautere Machenschaft zu beurteilen, wenn sie allein dazu diente, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen; in diesen Fällen fehlt es regelmäßig an dem für die Berufung des Pflegers notwendigen Fürsorgebedürfnis.
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