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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15058
BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10 (https://dejure.org/2011,15058)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 8 B 59.10 (https://dejure.org/2011,15058)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 8 B 59.10 (https://dejure.org/2011,15058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bestimmung der Rechtsnatur des Verwaltungsverhältnisses im Vermögensrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 VermG
    Bestimmung der Rechtsnatur des Verwaltungsverhältnisses im Vermögensrecht

  • Wolters Kluwer

    Es besteht keine Hinweispflicht des Gerichts zu seiner Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG §§ 1 Abs. 4, 18 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Verwaltung; faktische staatliche Verwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZGB § 8 Abs. 1
    Hinweispflicht des Gerichts zu seiner Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung der Rechtsnatur des Verwaltungsverhältnisses im Vermögensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.09.2007 - 8 B 67.07

    Vorliegen einer staatlichen Verwaltung i.S.v. § 18 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Wann eine faktische staatliche Verwaltung vorliegt, lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantworten (vgl. Beschluss vom 20. September 2007 - BVerwG 8 B 67.07 - juris Rn. 2).

    Danach reicht es für die Annahme einer staatlichen Verwaltung nach § 18 Abs. 2 VermG allein nicht aus, dass die privaten Eigentümer keine Einwirkungsmöglichkeiten bei der Aufnahme des Kredits und auf die Bestellung der Hypothek hatten (Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 21.01 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 15 S. 19; Beschluss vom 20. September 2007 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Rn. 11 Die Auffassung der Beschwerde, das Verwaltungsgericht hätte in der mündlichen Verhandlung darauf hinweisen müssen, dass es § 8 Abs. 1 EGZGB nicht anwenden wolle, verkennt, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorab darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Rn. 11 Die Auffassung der Beschwerde, das Verwaltungsgericht hätte in der mündlichen Verhandlung darauf hinweisen müssen, dass es § 8 Abs. 1 EGZGB nicht anwenden wolle, verkennt, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorab darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - NVwZ 2009, 1569).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Rn. 11 Die Auffassung der Beschwerde, das Verwaltungsgericht hätte in der mündlichen Verhandlung darauf hinweisen müssen, dass es § 8 Abs. 1 EGZGB nicht anwenden wolle, verkennt, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorab darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltungsverhältnisses (Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 21.01

    Aufbauhypothek; staatlicher Verwalter; faktische staatliche Verwaltung; kommunale …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 59.10
    Danach reicht es für die Annahme einer staatlichen Verwaltung nach § 18 Abs. 2 VermG allein nicht aus, dass die privaten Eigentümer keine Einwirkungsmöglichkeiten bei der Aufnahme des Kredits und auf die Bestellung der Hypothek hatten (Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 21.01 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 15 S. 19;… Beschluss vom 20. September 2007 a.a.O. Rn. 6).
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