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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.04.1991

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91   

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OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91 (https://dejure.org/1992,28057)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25.08.1992 - 8 B 59.91 (https://dejure.org/1992,28057)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 (https://dejure.org/1992,28057)
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …

    Rn. 111 vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -, juris Rn. 20, unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 3. November 1964 - 2 A 565/62 -, GewArch 1965, 112, 113,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 12 B 11.16

    Gebühr; Gebührenrahmen; Kappungsgrenze; Verwaltungsaufwand; …

    Sofern der Aufwand im Vergleich der von der vorgenannten Tarifstelle erfassten Fälle der Herausgabe von Abschriften äußerst gering ist, hat sich die Festsetzung der Gebühr am unteren Rand des Gebührenrahmens zu orientieren, im Durchschnittsfall an der Mitte (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655.13 - juris Rn. 91, 96; OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 - juris Rn. 20; Gern, VBlBW 1987, 246, 248).

    Ob die Gebührenfestsetzung mit Blick auf den Mindestsatz der Rahmengebühr der Tarifstelle 2.2 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV bis zu einer Höhe von 30 Euro nicht zu beanstanden und nicht aufzuheben war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 - juris Rn. 23; a. A. wohl BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rn. 22; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2004 - 7 LB 112.03 - juris 40), bedarf keiner Entscheidung, da der Kläger die Klage teilweise zurückgenommen hat.

  • VG Darmstadt, 25.03.2011 - 5 K 1496/09

    Verwaltungsgebühr für Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung

    Denn eine Rahmengebühr eröffnet der Behörde die Möglichkeit, die Gebühr nach Ermessen (vgl. hierzu OVG Berlin, Urt. v. 25.08.1992 - 8 B 59.91 -, juris, Rdnr. 18 und 22) unter Berücksichtigung ihres individuellen Kostenaufwands zu bestimmen.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung; …

    Nach diesen Anforderungen ist es etwa zulässig, als Richtschnur für den Gebührensatz in Fällen "mittlerer Art" von der Mittelgebühr des jeweiligen Gebührenrahmens auszugehen und dann für besonders gelagerte Fälle Zu- oder Abschläge vorzunehmen (…Nds. OVG, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 90, Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 4.6;… BVerwG, Beschl. v. 27.2.1978 - I WB 156.76 -, juris, Rn. 14;… BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B -, juris, Rn. 2 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1992 - 8 B 59.91 -, juris, Rn. 20;… LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.9.2011 - L 2 SF 73/11 E -, juris, Rn. 17 ff.).

    Durch die Multiplikation mit dem Mittelwert wird zudem sichergestellt, dass sich die ermittelte Gebühr in dem einschlägigen Gebührenrahmen bewegt und ein Fall "mittlerer Art" - also mit einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand und einem durchschnittlichen Wert des Gegenstands der Amtshandlung - auch Gebühren "mittlerer Art" generiert (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 90;… Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 4.6;… BVerwG, Beschl. v. 27.2.1978 - I WB 156.76 -, juris, Rn. 14;… BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B -, juris, Rn. 2 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1992 - 8 B 59.91 -, juris, Rn. 20;… LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.9.2011 - L 2 SF 73/11 E -, juris, Rn. 17 ff.).

  • VG Berlin, 29.03.2019 - 2 K 95.17

    Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz - …

    Sofern der Aufwand im Vergleich der von der vorgenannten Tarifstelle erfassten Fälle der Herausgabe von Abschriften äußerst gering ist, hat sich die Festsetzung der Gebühr am unteren Rand des Gebührenrahmens zu orientieren, im Durchschnittsfall an der Mitte (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655.13 - juris, Rn. 91, 96; OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 - juris, Rn. 20; Gern, VBlBW 1987, 246, 248).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
    Rn. 35 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 1999 - 9 A 1149/98 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11

    Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene …

    Hiervon ausgehend gilt für die Bestimmung innerhalb eines - seinerseits ordnungsgemäß festgelegten - Gebührenrahmens, dass dessen Mittelwert den durchschnittlich "wertigen" und "aufwändigen" Fall kennzeichnet (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1991 - OVG 8 B 59.91 - juris Rn. 20), so dass die Rechtsfolge einer umso dichteren Begründung bedarf, je stärker sie nach oben oder unten von dem Mittelwert abweicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 127/14

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …

    Rn. 111 vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -, juris Rn. 20, unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 3. November 1964 - 2 A 565/62 -, GewArch 1965, 112, 113,.
  • BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23

    Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht eine Teilaufhebung in einem derartigen Fall (OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 - juris Rn. 23) auch nicht beanstandet (BVerwG…, Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 79.92 - juris Rn. 4, insoweit in Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • VG Neustadt, 23.04.2003 - 3 L 760/03
    Wenn die jeweilige Rahmenbestimmung nichts anderes ergibt, wird im Normalfall die mittlere Gebühr, die Höchstgebühr aber nur dann rechtmäßig sein, sofern die Maßnahme besonders schwierig ist und/oder einen weit überdurchschnittlichen Aufwand bedingt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91:-).

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ohne Verletzung des Gestaltungsspielraums der Verwaltung durch das Gericht festgestellt werden kann, welcher Gebührensatz mindestens festzusetzen war und festgesetzt werden sollte (vgl. OVG Berlin. Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -).

  • VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785

    Angabe des Gerichts, bei dem der statthafte Rechtsbehelf anzubringen ist

  • VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2026 - 15 K 7061/25

    Ermessenskonforme Festsetzung einer Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens, …

  • VG Freiburg, 09.11.2005 - 1 K 1441/05

    Widerruf der Approbation eines Apothekers auf Grund eines durch ihn begangenen …

  • VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309

    Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2019 - 20 K 1406/18

    Informationsfreiheitsrecht, Verwaltungsgebühr, IFG-Gebühr, Begründung, …

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2019 - 20 K 1407/18

    Informationsfreiheitsrecht Verwaltungsgebühr IFG-Gebühr Begründung …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1991 - 8 B 42.91, 8 B 59.91   

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BVerwG, 25.04.1991 - 8 B 42.91, 8 B 59.91 (https://dejure.org/1991,21336)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 8 B 42.91, 8 B 59.91 (https://dejure.org/1991,21336)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 8 B 42.91, 8 B 59.91 (https://dejure.org/1991,21336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Soll der Widerspruchsbescheid wegen der in ihm enthaltenen Gebührenfestsetzung neben dem Erstbescheid selbständig angefochten werden, bedarf es eines entsprechenden Antrags, der dieses Begehren deutlich macht (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1991 - 8 B 42.91 - juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 8 S 1127/96 - juris, Rn. 2).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 12 K 725/23

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen verfassungswidriger Bestrebungen

    Soll der Widerspruchsbescheid wegen der in ihm enthaltenen Gebührenfestsetzung neben dem Erstbescheid selbständig angefochten werden, bedarf es eines entsprechenden Antrags, der dieses Begehren deutlich macht (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1991 - 8 B 42.91 - juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 8 S 1127/96 - juris, Rn. 2).
  • VG Cottbus, 13.06.2024 - 7 K 1520/23
    Eine derartige zusätzliche Beschwer kann allein oder auch zusammen mit dem Ausgangsbescheid angefochten werden, allerdings muss dann der Kläger entweder im Antrag oder aber jedenfalls in der Begründung deutlich machen, dass er gerade auch die zusätzliche Beschwer des Widerspruchsbescheides angreifen möchte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. April 1991 - 8 B 42/91 -, juris, Rn. 2).
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