Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mieterhöhung wegen Wertverbesserungen an Heizungseinrichtungen und Kocheinrichtungen einer Wohnung - Feststellung des zulässigen Mieterhöhungsbetrages - Zugehörigkeit der Altbaumietenverordnung Berlin zum Bundesrecht - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.08.1978 - X A 22.76
- OVG Berlin, 04.04.1979 - II 64.78
- BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79
Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 60.66
Umstellung der Heizungsanlage auf ein neuzeitliches System - Verminderung der …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79
Zutreffend geht der Kläger in der Beschwerdeschrift davon aus, daß die hier angewendete Altbaumietenverordnung Berlin vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 230) dem Bundesrecht zuzurechnen und deshalb revisibel ist (BVerwGE 27, 202 [BVerwG 15.06.1967 - VIII C 60/66]).
- BVerwG, 04.12.1984 - 8 B 105.84
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Beruhen einer Entscheidung der …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 12.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 114.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 ).Eine Entscheidung in dem von dem Kläger angestrebten Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 14.08.1985 - 8 B 90.85
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 14.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 88.85
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 13.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 11.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 50.85
Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 17.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (vgl. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 [54]).Eine Entscheidung im Revisionsverfahren könnte nicht dazu dienen, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts auch außerhalb Berlins zu fördern (vgl. auch Beschluß vom 23. November 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 16.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 21.08.1986 - 8 B 25.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung einer …
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 10.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 04.12.1984 - 8 B 162.84
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Auslegung von im regionalen …
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 15.85
Anwendung der Altbaumietenverordnung (AMVO) Berlin - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 84.80
Mieterhöhung nach Modernisierung - Mieterhöhungsbetrag - …
- BVerwG, 04.03.1993 - 8 NB 5.92
Darlegungserfordernis bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung als Beschwerdegrund …
- BVerwG, 11.08.1988 - 8 B 6.88
Aufwendung von Baukosten und Einrichtungskosten - Anwendung von …
- BVerwG, 04.02.1988 - 8 B 156.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 90.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Maßnahmen zu …
- BVerwG, 24.02.1993 - 8 B 11.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 26.10.1987 - 8 CB 65.87
Auslegung der Bedeutung des Mietpreisrechts durch die Revision bei Beschränkung …
- BVerwG, 21.08.1987 - 8 B 74.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 21.08.1987 - 8 B 75.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Beschädigung" eines …
- BVerwG, 12.08.1985 - 8 B 2.85
Zulässigkeit der Verteilung von Kosten für den allgemeinen Teil einer …
- BVerwG, 07.01.1988 - 8 B 175.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 01.10.1987 - 8 B 106.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 01.10.1987 - 8 B 93.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 01.10.1987 - 8 B 91.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 01.10.1987 - 8 B 92.87
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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