Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 62.23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Beantragung der Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.05.2022 - W 6 K 21.1009
- VGH Bayern, 25.07.2023 - 22 B 22.1631
- BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 62.23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.05.2022 - 8 B 44.21
Keine Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 62.23
Erst ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung eröffnet die prozessrechtliche Möglichkeit, dieses Rechtsmittel als nunmehr statthaft einzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 9 B 12.16 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 50 und vom 12. Mai 2022 - 8 B 44.21 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 54).Begehrt der Rechtsmittelführer die Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf deren Zulassung erst nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO, liefe ein Erfolg dieses Antrags auf eine Umgehung dieser Frist hinaus (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 8 B 44.21 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 54).
- BVerwG, 02.05.2016 - 9 B 12.16
Grundsteuer; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Berufung; Auslegung als …
Auszug aus BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 62.23
Erst ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung eröffnet die prozessrechtliche Möglichkeit, dieses Rechtsmittel als nunmehr statthaft einzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 9 B 12.16 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 50 und vom 12. Mai 2022 - 8 B 44.21 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 54).
- VGH Bayern, 20.08.2026 - 22 B 26.1260
Unstatthafte Berufung, Berufungszulässigkeit, Statthaftes Rechtsmittel, Umdeutung …
Die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung kann nach Ablauf der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden, weil die beiden Rechtsbehelfe nicht auf das gleiche Ziel gerichtet sind (BVerwG, B.v. 9.7.2024 - 8 B 62.23 - juris Rn. 4;… B.v. 12.5.2022 - 8 B 44.21 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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