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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9235
BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des Mieters - Privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt - Verwaltungsakt mit Doppelwirkungen - Berechtigtes Interesse des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 42 Abs. 2; WoBindG § 4 Abs. 8 Satz 1
    Kündigungsandrohung wegen fehlerhafter Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung; Klagebefugnis des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2866
  • NVwZ 1995, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Wohnungskauf - Nichtwohnberechtigter Mieter - Öffentliche geförderte Wohnung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95
    Danach enthält die Kündigungsanordnung ausschließlich die an den Verfügungsberechtigten gerichtete Aufforderung, seine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, den dem Wohnungsbindungsgesetz entsprechenden Zustand herzustellen und die Wohnung einem durch eine Wohnberechtigungsbescheinigung ausgewiesenen Wohnungsuchenden zu überlassen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 92.86 - BVerwGE 82, 137 (141 ff.) [BVerwG 16.06.1989 - 8 C 92/86] m.w.N.).

    Die Kündigungsanordnung konkretisiert als Verwaltungsakt der zuständigen Stelle (vgl. § 24 WoBindG) die kraft Gesetzes bestehende Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten, den wohnungsbindungswidrigen Belegungszustand zu beenden, nur ihm gegenüber und macht diese Pflicht lediglich ihm gegenüber im Wege des Verwaltungszwangs vollzugsfähig (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 142 f.).

    Es leitet sich vielmehr aus dem bei der Fehlbelegung von öffentlich gefördertem Wohnraum zu berücksichtigenden erheblichen öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Beendigung der Fehlbelegung her (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 144 f. m.w.N.).

    Ein berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten an der Kündigung kann sich überdies aus der Möglichkeit wirtschaftlicher Nachteile ergeben, wie etwa der Erhebung von Geldleistungen (vgl. § 25 Abs. 1 WoBindG) oder der Kündigung des öffentlichen Baudarlehens (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 145).

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Das kommt etwa bei einem privatrechtsgestaltenden oder bei einem Verwaltungsakt mit "Doppelwirkung" in Betracht (vgl. für den insoweit gleichliegenden Fall der Kündigungsanordnung an den Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 8 B 64/95, NJW 1995, 2866; anders für eine kartellbehördliche Untersagung der Erfüllung einer Vertriebsvereinbarung KG WuW/E OLG 2193, 2194 - Basalt-Union).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 8 B 11329/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen immissionsschutzrechtliche Anordnung

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit einer Rechtsverletzung für einen Mieter durch die von ihm angefochtene Anordnung gegenüber dem Wohnungseigentümer verneint, mit der dieser zur Kündigung der Wohnung wegen Fehlbelegung verpflichtet wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64.95 -, NJW 1995, 2866 und juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 4/02

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss; grobe Fahrlässigkeit; …

    Ob die Klagebefugnis des Dritten gegeben ist, hängt davon ab, ob die Norm, auf der die angegriffene Verwaltungsentscheidung beruht, auch dazu bestimmt ist, die rechtlichen Interessen des Dritten zu schützen (Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Komm., Stand: Januar 2001, § 42 Abs. 2 Rdnr. 336; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 8 B 64.95 -, NJW 1995, 2866 f.).
  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

    Ob das zur wirksamen Kündigung erforderliche berechtigte Interesse des Vermieters bestehe, werde von den zuständigen Zivilgerichten ohne Bindung an eine erlassene Kündigungsanordnung geprüft (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64/95 -, NJW 1995, 2866).
  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein …

    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (…BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).
  • VG Saarlouis, 08.01.2020 - 3 K 1888/18

    Klagebefugnis eines Dritten gegen die Ausgestaltung der Förderung nach dem …

    Ob das zur wirksamen Kündigung erforderliche berechtigte Interesse des Vermieters bestehe, werde von den zuständigen Zivilgerichten ohne Bindung an eine erlassene Kündigungsanordnung geprüft (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64/95 -, NJW 1995, 2866).
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