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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1937
BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65 (https://dejure.org/1965,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1965 - VIII B 64.65 (https://dejure.org/1965,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1965 - VIII B 64.65 (https://dejure.org/1965,1937)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Fliegerzulage - Rückwirkende Änderungen einer Richtlinie zum Nachteil des Betroffenen

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65
    Vielmehr muß eine solche Bedeutung auch in rechtlicher Hinsicht gegeben sein, d.h. es müssen grundsätzliche Rechtsfragen vorliegen, die im Zusammenhang mit der Streitsache zu klären sind (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 1 = NJW 1960 S. 1587;… Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 16).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65
    Vielmehr muß eine solche Bedeutung auch in rechtlicher Hinsicht gegeben sein, d.h. es müssen grundsätzliche Rechtsfragen vorliegen, die im Zusammenhang mit der Streitsache zu klären sind (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 1 = NJW 1960 S. 1587; Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 16).
  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65
    Es kann nicht zweifelhaft sein und bedarf deshalb keiner Entscheidung im Revisionsverfahren, daß die Festlegung der Voraussetzungen für die Gewährung derartiger gesetzlich nicht geregelter Zulagen, die Abgrenzung des Personenkreises der Empfänger sowie die Bemessung der Zulagen durch Richtlinien in den Grenzen und nach Maßgabe der Zweckbestimmung der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt ist (vgl. hierzu das Urteil vom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 -, NJW 1961 S. 1323 = DÖD 1961 S. 150 = ZBR 1961 S. 322; dieses Urteil betrifft die auf Grund des dem § 22 BBesG entsprechenden § 15 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 [RGBl. I S. 349] erlassenen Richtlinien der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Ministerialzulage).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …

    Bereits im Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - (RiA 1966, 117) hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, "daß der Dienstherr befugt ist, die Richtlinien nach seinem Ermessen für die Zukunft zu ändern, sofern er dies aus willkürfreien Erwägungen für zweckmäßig hält" (vgl. auch BVerwGE 20, 292 [BVerwG 25.02.1965 - VIII C 80/63] [294]).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf die Möglichkeit einer Anrechnung von im …

    Ermessensbindende Verwaltungsrichtlinien stehen unter dem Vorbehalt der Änderung und begründen daher als solche keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - RiA 1966, 117 und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - DÖV 1979, 793).
  • BVerwG, 30.09.1974 - VI CB 74.74

    Gewährung einer Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten neben einer Bordzulage - …

    Soweit diese Gründe des Berufungsurteils Rechtsausführungen enthalten, stehen sie in Übereinstimmung mit der ausdrücklich angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 - [NJW 1961, 1323 = ZBR 1961, 322], Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 64.65 - [RiA 1966, 117]), werfen also grundsätzliche klärungsbedürftige Rechtsfragen nicht auf.
  • BVerwG, 21.10.1976 - II C 38.74

    Besoldung eines Kompaniefeldwebels

    Der Bundesminister der Verteidigung war befugt, die Richtlinien zu ändern, sofern er das aus willkürfreien Erwägungen für zweckmäßig hielt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 64.65 - [NDBZ 1966, 78; RiA 1966, 117]); diese Voraussetzungen waren gegeben, denn die Revision hat in ihrem Schriftsatz vom 23. Dezember 1975 unwidersprochen vorgetragen, daß der Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises langwierige und organisatorische Veränderungen in den Teilstreitkräften vorausgegangen seien und daß sich nach deren Abschluß neue Gesichtspunkte ergeben hätten, die für eine Erweiterung des Kreises der Zulageberechtigten vom 1. Januar 1975 an gesprochen hätten.
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