Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen Enteignungsverbots für Ausländer; Anwendbarkeit des Verbots der Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 auf österreichische Staatsbürger; Maßstäbe der Beurteilung der Staatsangehörigkeit von ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SMAD-Befehl Nr. 110; Proklamation Nr. 2; Fürstenenteignungsgesetz Thüringen
Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer Staatsangehöriger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 13.02.2008 - 2 K 2439/03
- BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Das generelle Enteignungsverbot bestand für Vermögenswerte, die im Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen (stRspr, vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26;… Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - a.a.O.; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104).Denn der SMAD-Befehl Nr. 110 vom 22. Oktober 1945 (…VOBl. der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 15. November 1945, S. 1;… abgedr. als Dok 2.4.3 in: Fieberg/Reichenbach, Enteignung und offene Vermögensfragen in der ehemaligen DDR, Bd. I, 2. Aufl.) räumte den Provinzialverwaltungen und den Verwaltungen der föderalen "Länder" das Recht, Gesetze zu erlassen, nur ein, wenn sie den Gesetzen und Befehlen des Kontrollrats und den Befehlen der sowjetischen Militärverwaltung nicht widersprachen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.).
Deshalb wird ein über eine stillschweigende Hinnahme hinausgehender "actus contrarius" gefordert (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O. S. 89).
- BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Danach können die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein, als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten (Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 74).Das generelle Enteignungsverbot bestand für Vermögenswerte, die im Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen (stRspr, vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - a.a.O.; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104).
- BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (vgl. Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9; vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - …und vom 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 5).Selbst wenn in derartigen Fällen aus heutiger Sicht objektiv keine deutsche Staatsangehörigkeit bestanden haben sollte, hätten die damals handelnden Behörden nicht gegen das Enteignungsverbot für ausländische Staatsangehörige verstoßen, wenn sie nach ihren damaligen Erkenntnissen von einer zugleich bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit ausgingen (Beschluss vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - a.a.O.).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Denn auf Vorbringen, das nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist, muss es in seinen Urteilsgründen nicht eingehen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 und Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 102 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 und Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 102 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Davon kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 …und Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 102 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93
Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Das generelle Enteignungsverbot bestand für Vermögenswerte, die im Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen (stRspr, vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26;… Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - a.a.O.; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104). - BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Rn. 12 Ein ein zuvor ausgesprochenes Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille der Besatzungsmacht kann nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83). - BVerwG, 25.07.2000 - 8 B 134.00
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Rückübertragung von Grundbesitz …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08
Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (…vgl. Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9; vom 13. Juni 2000 - BVerwG 8 B 128.00 - vom 25. Juli 2000 - BVerwG 8 B 134.00 - …und vom 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 5). - BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98
Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität …
- BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 8.03
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Beanspruchung der Rückübertragung …
- BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 128.00
Verbot einer besatzungshoheitlichen Enteignung für Grundstücke ausländischer …
- BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
Zum Kriterium der ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit
Der weiteren höchstrichterlichen Rechtsprechung folgend, hat das Verwaltungsgericht deshalb den Erkenntnisstand der handelnden Behörden im Zeitpunkt der Enteignung für maßgeblich gehalten (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 69.08 - juris Rn. 10, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 39).Wie oben dargelegt, können die Beurteilungsmaßstäbe keine strengeren oder genaueren sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten (…Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 157; Beschluss vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 10).
Das gilt für das Bestehen einer bestimmten ausländischen Staatsangehörigkeit ebenso wie für die Frage, ob neben dieser eine deutsche Staatsangehörigkeit bestand oder nicht (…vgl. dazu Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9 und vom 19. Dezember 2008 a.a.O.).
Umgekehrt lässt eine nach damaligem Stand nicht erkannte, objektiv aus heutiger Sicht aber bestehende zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit den Verstoß gegen das Enteignungsverbot nicht entfallen (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2008 a.a.O.).
- BVerwG, 25.02.2011 - 8 B 83.10
Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem …
Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Beschwerde darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es allein kommt, ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Themen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 69.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 39). - BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21
Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge …
Rn. 4 Der Kläger bezeichnet schon keinen abstrakten Rechtssatz in dem Urteil des Verwaltungsgerichts, der von dem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2008 - 8 B 69.08 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 39) aufgestellten Rechtssatz abwiche, wonach die Maßstäbe hinsichtlich der Bestimmung der Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit keine strengeren sein können als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten.
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des …
zielt auf die Klärung tatsächlicher Umstände und kann schon deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 8 B 69.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 39 Rn. 12 zur Erforderlichkeit von Feststellungen hinsichtlich der Billigung einer Enteignung durch die sowjetische Militäradministration). - VG Berlin, 11.02.2010 - 29 A 232.08
DDR-Entschädigungserfüllung - normative Entschädigungsregelung jenseits der …
Insbesondere ist die Klägerin in der von der Besatzungsmacht genehmigten Liste mit 56 Nummern enthalten gewesen (dazu BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 1996 - 7 C 3.96 -, BVerwGE 101, 282 = juris Rdnr. 9 ff.;… aber auch Beschluss vom 26. Juni 2006 - 7 B 48.06 -, juris Rdnr. 6 f.), so dass das ggf. einschlägige generelle Enteignungsverbot anders als in dem von der Klägerin angeführten Fall durch einen actus contrarius außer Kraft gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 8 B 69.08 -, ZOV 2009, 101 = juris Rdnr. 12 unter Bezugnahme auf Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = juris Rdnr. 14). - VG Berlin, 22.12.2016 - 29 K 7.16
Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von …
Im umgekehrten Fall lässt eine nach dem damaligen Stand nicht erkannte, aber aus heutiger objektiver Sicht bestehende zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit den Verstoß gegen das Enteignungsverbot nicht entfallen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2011 - 8 B 69/10, ZOV 2011, 373, zitiert nach juris, dort Rdn. 8 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 3. August 1999 - 7 B 70/99, RÜ BaRoV 1999, Nr. 13, 29, zitiert nach juris, dort Rdn. 9 und Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 8 B 69/08, ZOV 2009, 101, zitiert nach juris, dort Rdn. 10).
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