Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 69.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang - Möglichkeit des Vorliegens grundsätzlicher Fragen in einem auf irrevisiblem Landesrecht beruhenden Urteil - Anforderungen an die Überprüfung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 9 L 454/96
- BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 69.97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93
Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 69.97
Die mit der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage der Vereinbarkeit der vorinstanzlichen Auslegung des irrevisiblen Rechts mit Bundesrecht könnte die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur dann rechtfertigen, wenn das Bundesrecht eine revisionsgerichtliche Klärung erforderte (vgl. etwa Beschluß vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27 S. 9 ).
- BVerwG, 12.02.2019 - 7 BN 2.18
Satzungsrechtlicher Ausschluss von der zentralen Abwasserbeseitigung; Wohl der …
Den Gemeinden soll dadurch mehr Spielraum für die "Optimierung ihrer Entsorgungskonzepte" eröffnet (BT-Drs. 13/4788 S. 20 und BVerwG, Beschluss vom 9. April 1997 - 8 B 69/97 - juris zu § 18a WHG a.F.) und dem Argument entgegengetreten werden, zentrale Anlagen (öffentlicher Entsorger) würden in der Regel besser und sicherer betrieben als eine Vielzahl (privater) Kleinkläranlagen (…vgl. Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand Juni 2018, § 55 Rn. 16 und 21). - OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die …
Die genannte Regelung gebietet es jedoch nicht, von der Anordnung eines allgemeinen Anschluss- und Benutzungszwangs abzusehen (so bereits BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997 - 8 B 69/97 -, juris; Beschl. v. 13.6.1997, Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 141; Beschl. v. 19.12.1997, NVwZ 1998, 1080; SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2007, … - BVerwG, 14.01.2009 - 8 B 37.08 Rn. 3 Die Beschwerde geht überhaupt nicht auf die bereits bestehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Auswirkungen des § 18a Abs. 1 Satz 2 WHG ein, der den entsorgungspflichtigen Körperschaften einen größeren Spielraum für die Optimierung ihrer Entsorgungskonzepte eröffnet (Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 8 B 69.97 - juris, vom 13. Juni 1997 - BVerwG 8 B 104.97 - Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 141 und vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 234.97 - NVwZ 1998, 1080).
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