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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 29.06.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2656
BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15 (https://dejure.org/2016,2656)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 8 B 7.15 (https://dejure.org/2016,2656)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 (https://dejure.org/2016,2656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).

    Es liegt auf der Hand, dass ein Ablehnungsgesuch nicht dazu benutzt werden darf, die Zusammensetzung des Gerichts in einer Weise zu beeinflussen, die die Durchsetzungschance für die von der Klägerin für zutreffend erachtete Rechtsauffassung erhöht; ein objektiv in diese Richtung zielendes Ablehnungsgesuch liegt auch dann in der Nähe des Rechtsmissbrauchs, wenn der betreffenden Partei subjektiv eine solche Beeinflussungsabsicht fehlt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15
    Ebenso wenig ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs ersichtlich, soweit sich die Klägerin gegen die rechtliche Würdigung des Investitionsvorrangbescheids in dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 in dem Verfahren 8 C 6.10 wendet.
  • BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richterwahlausschuß - Zuweisung - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15
    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in …

    Rn. 2 Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 29.16 -.

    Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 7.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 29.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.

  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 29.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen …

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2016 - BVerwG 8 B 7.15 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30928
VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15 (https://dejure.org/2015,30928)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.06.2015 - 8 B 7/15 (https://dejure.org/2015,30928)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 8 B 7/15 (https://dejure.org/2015,30928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • VG Magdeburg, 25.02.2015 - 8 B 20/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge; Antrag nach § 61 DG LSA

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Rn. 7 a.) Vorliegend führt die Antragsgegnerin in dem streitbefangenen Bescheid aus, "dass der Beamtin derart schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen [werden], dass es bei summarischer Prüfung überwiegend wahrscheinlich ist, dass als disziplinarrechtliche Maßnahme die Entfernung aus dem Dienst folgen wird." Das Disziplinargericht weist erneut darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA genauso sorgfältig zu erfolgen hat, wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 DG LSA selbst ( VG Magdeburg, Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; juris).

    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979, 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007, 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006, 8 A 17/06 und v. 19.05.2009, 8 B 7/09; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; alle juris).

    Denn auch dieses gilt als Einkommen der Beamtin und nicht etwa als Einkommen Dritter ( VG Magdeburg, Beschluss vom 25.02.2015, 8 B 20/14 mit Verweis auf: Sächs. OVG, Beschluss v. 02.02.2013, D 6 B 147/12 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil v. 17.06.2004, 2 C 34.02; alle juris).

  • VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Im Rahmen der Prüfung nach § 61 Abs. 2 DG LSA hob das Verwaltungsgericht Magdeburg die Bescheide durch Beschluss vom 27.08.2014 ( 8 B 13/14 ) auf.

    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.2014 ( 10 M 7/14 ) wegen der fehlenden Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27.08.2014 ( 8 B 13/14 ; juris) und den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht überzeugend erscheint und sich in Behauptungen erschöpft, kommt das erstinstanzliche Gericht nicht daran vorbei, dass die notwendige Prognoseentscheidung rechtskräftig entschieden ist.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Denn auch dieses gilt als Einkommen der Beamtin und nicht etwa als Einkommen Dritter ( VG Magdeburg, Beschluss vom 25.02.2015, 8 B 20/14 mit Verweis auf: Sächs. OVG, Beschluss v. 02.02.2013, D 6 B 147/12 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil v. 17.06.2004, 2 C 34.02; alle juris).
  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12

    Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Denn auch dieses gilt als Einkommen der Beamtin und nicht etwa als Einkommen Dritter ( VG Magdeburg, Beschluss vom 25.02.2015, 8 B 20/14 mit Verweis auf: Sächs. OVG, Beschluss v. 02.02.2013, D 6 B 147/12 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil v. 17.06.2004, 2 C 34.02; alle juris).
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979, 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007, 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006, 8 A 17/06 und v. 19.05.2009, 8 B 7/09; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 10 M 7/14

    Vorläufige Dienstenthebung bei Verstoß gegen eine dienstliche Weisung

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.2014 ( 10 M 7/14 ) wegen der fehlenden Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27.08.2014 ( 8 B 13/14 ; juris) und den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht überzeugend erscheint und sich in Behauptungen erschöpft, kommt das erstinstanzliche Gericht nicht daran vorbei, dass die notwendige Prognoseentscheidung rechtskräftig entschieden ist.
  • VG Berlin, 02.02.2007 - 80 Dn 59.06

    Vorläufiger Einbehalt von 50% der Bezüge eines Lehrers wegen pornographischer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979, 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007, 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006, 8 A 17/06 und v. 19.05.2009, 8 B 7/09; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; alle juris).
  • VG Magdeburg, 19.05.2009 - 8 B 7/09
    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15
    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979, 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007, 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006, 8 A 17/06 und v. 19.05.2009, 8 B 7/09; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; alle juris).
  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 15 B 10/20

    Disziplinarrechtliche Suspendierung; Einbehalt von Dienstbezügen; gerichtliche …

    Rn. 27 a. a.) Das für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Disziplinargericht (bis 31.12.2015, 8. Kammer; ab 01.01.2016, 15. Kammer) weist in seiner ständigen Rechtsprechung stets darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des noch anhängigen und weiter zu ermittelten behördlichen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 DG LSA in dem jeweiligen Bescheid selbst vorzunehmen ist; oder - soweit diese Prüfung in einem vorausgegangenen Bescheid nach diesen Vorschriften bereits vorgenommen wurde - durch Verweis darauf zu erkennen gegeben wird, dass sich der zuständige Entscheidungsträger über die Reichweite seiner Anordnung hinreichend Gedanken gemacht hat ( VG Magdeburg, Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschl. v. 07.06.2016, 15 B 19/16 ; Beschl. v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; Becl.
  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 15 B 43/23

    Disziplinarrecht: Vertrauensverlust wegen Verstoß gegen die Impfpriorität; …

    Rn. 24 Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA in dem Einbehaltungsbescheid genauso sorgfältig zu erfolgen wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 DG LSA selbst (vgl. nur: VG Magdeburg…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 15 B 7/20 -, Rn. 22 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 MD; Beschl. vom 29.06.2015, 8 B 7/15 MD; alle juris).
  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16

    Disziplinarrecht: Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung …

    Rn. 5 a.) Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA genauso sorgfältig zu erfolgen, wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 DG LSA selbst ( VG Magdeburg, Beschluss v. 17.09.2015, 8 B 10/15 ; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschluss vom 29.06.2015, 8 B 7/15 ; alle juris).
  • VG Magdeburg, 17.09.2015 - 8 B 10/15

    Disziplinarrecht, Einbehaltung von Dienstbezügen; Antrag nach § 61 DG LSA

    Rn. 6 a.) Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA genauso sorgfältig zu erfolgen, wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 DG LSA selbst ( VG Magdeburg, Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschluss vom 29.06.2015, 8 B 7/15 ; beide juris).

    Ebenso zählt das Kindergeld und der Kindesunterhalt als anrechenbares Einkommen ( VG Magdeburg, Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 , Beschluss v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; beide juris).

  • VG Magdeburg, 29.07.2020 - 15 B 7/20

    Antrag nach § 61 Abs. 2 DG ST 2006 - Einbehalt von Dienstbezügen

    Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA in dem Einbehaltungsbescheid genauso sorgfältig zu erfolgen wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 DG LSA selbst (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschl. vom 09.07.2018, 15 B 9/18; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 MD; Beschl. vom 29.06.2015, 8 B 7/15 MD; alle juris).
  • VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22

    Disziplinarvergehen - unerlaubte Nebentätigkeit; anteilige Einbehaltung des …

    Rn. 20 Das für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Disziplinargericht (bis 31.12.2015, 8. Kammer; ab 01.01.2016, 15. Kammer) weist in seiner ständigen Rechtsprechung stets darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des noch anhängigen und weiter zu ermittelten behördlichen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 DG LSA in dem jeweiligen Bescheid selbst vorzunehmen ist; oder - soweit diese Prüfung in einem vorausgegangenen Bescheid nach diesen Vorschriften bereits vorgenommen wurde - durch Verweis darauf zu erkennen gegeben wird, dass sich der zuständige Entscheidungsträger über die Reichweite seiner Anordnung hinreichend Gedanken gemacht hat ( VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2020, 15 B 10/20 ; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschl. v. 07.06.2016, 15 B 19/16 ; Beschl. v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; Beschl. V. 27.08.2014, 8 B 13/14 ; alle juris).
  • VG Magdeburg, 09.07.2018 - 15 B 9/18

    Disziplinarverfahren; Gerichts- und Anwaltskosten; Ermittlung der …

    Rn. 9 a.) Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA genauso sorgfältig zu erfolgen wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 DG LSA selbst (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschl. vom 25.02.2015, 8 B 20/14 MD; Beschl. vom 29.06.2015, 8 B 7/15 MD; beide juris).
  • VG Magdeburg, 29.06.2016 - 15 B 24/16

    Einbehaltung der Dienstbezüge nach mehreren Vergehen

    Rn. 6 a.) Die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des anhängigen Disziplinarverfahrens hat als Tatbestandsvoraussetzung der Rechtmäßigkeit der Kürzung nach § 38 Abs. 2 DG LSA genauso sorgfältig zu erfolgen, wie in der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 DG LSA selbst ( VG Magdeburg, Beschluss v. 17.09.2015, 8 B 10/15 ; Beschluss v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschluss vom 29.06.2015, 8 B 7/15 ; alle juris).
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