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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1980 - 8 B 70.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2101
BVerwG, 22.04.1980 - 8 B 70.79 (https://dejure.org/1980,2101)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1980 - 8 B 70.79 (https://dejure.org/1980,2101)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1980 - 8 B 70.79 (https://dejure.org/1980,2101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren gegen einen Musterungsbescheid - Anforderungen an die Bemessung einer Rahmengebühr - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 35.79

    Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1980 - 8 B 70.79
    Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes, das hier anzuwenden ist, weil das Ausgangs verfahren die Musterung für den Wehrdienst betraf (vgl.Urteile vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 19.78 und 8 C 35.79 -), kann die Zulassung der Revision (nur) verweigert werden, wenn offensichtlich eine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen nicht zu erwarten ist.
  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 19.78
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1980 - 8 B 70.79
    Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes, das hier anzuwenden ist, weil das Ausgangs verfahren die Musterung für den Wehrdienst betraf (vgl.Urteile vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 19.78 und 8 C 35.79 -), kann die Zulassung der Revision (nur) verweigert werden, wenn offensichtlich eine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen nicht zu erwarten ist.
  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 51.79
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1980 - 8 B 70.79
    Diese Auffassung liegt unausgesprochen auch dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 51.79 - (Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 15) zugrunde.
  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …

    Diese Ansicht liegt auch den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 51.79 - (Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 15) undvom 22. April 1980 - BVerwG 8 B 70.79 - zugrunde.
  • BVerwG, 11.09.1981 - 6 CB 110.80

    Vorliegen einer offenbar unbegründeten Verfahrensrevision - Pflicht zur Einholung …

    Ebenso wie im Falle eines Widerspruchs gegen einen Musterungsbescheid (vgl. dazu Beschluß vom 22. April 1980 - BVerwG 8 B 70.79 -) ist auch bei einem Widerspruch gegen einen die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagenden Bescheid des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer nicht regelmäßig eine 10/10 Gebühr anzusetzen, sondern die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren innerhalb des gesetzlichen Rahmens unter Berücksichtigung aller in § 12 Abs. 1 BRAGO genannten Umstände festzusetzen.
  • BVerwG, 06.04.1981 - 6 C 152.80

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten - Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer - …

    Da der Widerspruchsbescheid eine Rechtsstreitigkeit bei der Ausführung des Wehrpflichtgesetzes im Sinne von § 34 Abs. 1 WPflG betrifft, gilt dies auch für den Streit darüber, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren notwendig gewesen ist, so daß auch gegen das darüber entscheidende Urteil des Verwaltungsgerichts nicht die Berufung, sondern die Revision gegeben ist; für den Streit über die Höhe des Gebührenansatzes eines Rechtsanwalts im Falle seiner Mitwirkung an einem Widerspruchsverfahren in einer Musterungssache gilt nichts anderes, (vgl. Beschluß vom 22. April 1980 - BVerwG 8 B 70.79 - [DokBer. A 1980, 254]).
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