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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3163
BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99 (https://dejure.org/1999,3163)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1999 - 8 B 70.99 (https://dejure.org/1999,3163)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1999 - 8 B 70.99 (https://dejure.org/1999,3163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 10 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Einleitung des Abwassers in einen Fluss - Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage - Verminderung der Schädlichkeit eines eingeleiteten Abwassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG (1991) § 10 Abs. 3
    Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Verrechnung der Abwasserabgabe mit Kläranlagenerrichtungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 670
  • DVBl 1999, 1654
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96

    Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99
    Für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist dabei nicht der Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen, sondern derjenige der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Anlage maßgeblich (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1).

    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99
    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (…vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3483/94

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser; …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99
    BVerwG 8 B 70.99 OVG 9 A 3483/94.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten, …

    Aus dem von der Revision angeführten Beschluss des seinerzeit für das Abwasserabgabenrecht zuständigen 8. Senats vom 31. Mai 1999 (- BVerwG 8 B 70.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4) kann sie nichts für ihre Position herleiten.
  • BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03

    Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter …

    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4 m.w.N.).

    Es ist - insbesondere im Hinblick auf den insoweit bestehenden weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - a.a.O.) - nicht erkennbar, dass die Verrechnungsmöglichkeit in der vom Senat für maßgeblich erachteten Auslegung nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AbwAG eine bestimmte Rechtsfolge zwingend voraussetzte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02

    Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken

    Die Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG liegt dann vor, wenn die der Verminderung oder der Beseitigung der Schädlichkeit des Wassers dienenden Abwasserbehandlungsabläufe der neuen Einrichtung durch die Beschickung mit Abwasser tatsächlich in Gang gesetzt werden (BVerwG, Beschl. v. 31.05.1999 - 8 B 70.99 -, NVwZ-RR 1999, 670).

    Auch insoweit kommt es - entgegen dem Gesetzeswortlaut - nicht auf den Zeitpunkt der vorgesehenen, sondern - im Falle der Verzögerung - auf den der tatsächlichen Inbetriebnahme an (…BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 26.96 -, E 105, 272 zu § 10 Abs. 3 AbwAG 1987/1990; BVerwG, Beschl. v. 31.05.1999, a.a.O. zu § 10 Abs. 3 AbwAG 1991).

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 BV 08.441

    Niederschlagswasserabgabe; Stauraumkanal; Neuerschließung eines Baugebiets; …

    Daraus ergibt sich ein eindeutiges Auslegungsergebnis für § 10 Abs. 3 AbwAG (vgl. z.B. BVerwG vom 31.5.1999 DVBl 1999, 1654;… Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 182;… Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl. 1995, S. 165).

    Diese Anreizfunktion ist bei bestehenden sanierungsbedürftigen Einleitungen gegeben, bei denen es um die Vermeidung einer Doppelbelastung durch Abgabenschuld und Investitionskosten geht (…Nisipeanu, a.a.O., S. 178; BVerwG vom 31.5.1999 DVBl 1999, 1654, 1655).

  • VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330

    Umfang des Verrechnungsanspruchs nach § 10 Abs. 4 AbwAG

    Die in § 10 Abs. 3 bis 5 AbwAG eröffneten Möglichkeiten einer Reduzierung von Abwasserabgaben stellen Ausnahmen von dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 AbwAG normierten Verursacherprinzip dar (vgl. BVerwG vom 31. Mai 1999, DVBl 1999, 1654/1655; vom 1. Juni 1999, 8 B 71/99, juris Nr. WBRE410005685).
  • BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Vorschrift des § 10 Abs. 3 AbwAG entschieden hat, handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Privilegierungstatbestand, bei dessen Ausgestaltung dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukommt, der ihn nicht dazu verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 8 B 84.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 2055/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Verrechnung von Aufwendungen für die Zuführung …

    Rn. 59 Vgl. in diesem Zusammenhang: BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - 8 B 70.99 -, NVwZ-RR 1999, 670 (671) und vom 2. Juni 1999 - 8 B 84.99 -, jeweils zu § 10 Abs. 3 AbwAG a.F.
  • VG Halle, 06.06.2011 - 4 A 138/10

    Verrechnung der Investitionen in das Kanalnetz mit der Abwasserabgabe für …

    Erst recht verpflichtet der Gleichheitsgrundsatz den Gesetzgeber nicht, ohne Rücksicht auf die Praktikabilität der Gesetzesanwendung, die ohnedies sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 - juris und vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - juris).
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