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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7945
BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89 (https://dejure.org/1989,7945)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1989 - 8 B 74.89 (https://dejure.org/1989,7945)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 8 B 74.89 (https://dejure.org/1989,7945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 [BVerwG 11.10.1985 - 8 C 26/84] m.weit.Nachw.) ist nämlich bereits hinreichend geklärt, daß (und warum) eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG die funktionelle Abhängigkeit einzelner selbständiger Erschließungsanlagen voneinander voraussetzt und daß eine funktionelle Abhängigkeit in diesem Sinne nur angenommen werden kann, wenn Erschließungsstraßen in einer derartigen Beziehung zueinander stehen, daß eine Anlage ihre Funktion lediglich im Zusammenwirken mit einer bestimmten anderen Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist, d.h. wenn ausschließlich die letztere Anlage der ersteren die Anbindung an das übrige Straßennetz der Gemeinde vermittelt.

    Im übrigen hat das Berufungsgericht richtig erkannt, daß das Vorliegen einer Erschließungseinheit nicht auf die - in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1985 (a.a.O.) beispielhaft angesprochene - Fallgruppe beschränkt ist, in der es sich um eine Hauptstraße und eine von ihr abzweigende erschließungsrechlich selbständige Stichstraße handelt.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - (BVerwGE 48, 247 = DÖV 1975, 715) und vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 = DÖV 1982, 992) ab.
  • BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Der geltend gemachte Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung wird nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend "bezeichnet", wenn angegeben wird, inwiefern sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel zur Aufklärung in Frage gekommen wären, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 - NVwZ 1982, 433 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Insoweit ist eine substantiierte Darlegung erforderlich, daß der jeweils Betroffene bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß und warum diese weiteren Ausführungen der Rechtsposition dieses Betroffenen förderlich gewesen wären (vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 54 ).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Soweit die Klägerin auf Fragen betreffend eine Verwirkung des Rechts der Gemeinde zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen und eine Verjährung der Erschließungsbeitragsforderungen abhebt, stellt sie überdies nicht hinreichend in Rechnung, daß sich die Beantwortung dieser Fragen nach irrevisiblem Landesrecht richtet (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89
    Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - (BVerwGE 48, 247 = DÖV 1975, 715) und vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 = DÖV 1982, 992) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung - …

    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 74.89 --).
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