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| BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 75.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfe gemäß § 9b Häftlingshilfegesetz (HHG) - Chefredakteur des sowjetzonalen Deutschlandsenders - Förderung des in der sowjetischen Besatzungszone herrschenden politischen Systems - "Erheblichkeit" des Vorschubleistens
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.05.1963 - OS II 41/63
- BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 75.63
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.1959 - VIII C 62.59
Auszug aus BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 75.63
Dem herrschenden politischen System hat er auch dann Vorschub geleistet, wenn er sich dem System an sich verschrieben hatte, innerhalb des Systems aber auf längere oder kürzere Zeit von der befohlenen Linie abwich oder fälschlich der Abweichung bezichtigt wurde oder aus anderen Gründen im Rahmen innerer Machtkämpfe in Ungnade fiel und verfolgt wurde (vgl. für den ähnlichen Begriff der Förderung des Nationalsozialismus die Urteile vom 22. Juni 1959 - BVerwG VIII C 80.59 -, NJW/RzW 1959, 570, und vom 11. November 1959, BVerwGE 9, 317). - BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 75.63
Die Verwerflichkeit war ein Urteil sittlicher Mißbilligung von besonderem Gewicht (BVerwGE 9, 132 [142]); die Erheblichkeit des Vorschubleistens ist unabhängig von einer sittlichen Mißbilligung. - BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 28.62
Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Anforderungen an die Annahme …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 75.63
Bei der Entscheidung über die Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe kann aber die Frage, ob der Antragsteller dem im Gewahrsamsgebiet herrschenden politischen System erheblich Vorschub geleistet hat, auch dann geprüft werden, wenn er durch eine Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG bereits als politischer Häftling anerkannt war; vgl. hierzu BVerwGE 15, 332, wo entschieden wurde, daß für die Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe die Frage, ob der Antragsteller aus politischen und von ihm nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, auch dann geprüft werden kann, wenn er durch eine Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG bereits als politischer Häftling anerkannt ist.
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79
Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des …
Beweiszwang ohne qualifizierte Beweiswirkung ist ein Widerspruch (Beschlüsse vom 23. Oktober 1962 - BVerwG 8 CB 100.60 - vom 3. November 1964 - BVerwG 8 B 75.63 - Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -). - BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 8.80
Anspruch des Inhabers einer Altbescheinigung auf erneute Ausstellung einer …
Beweiszwang ohne qualifizierte Beweiswirkung ist ein Widerspruch (Beschlüsse vom 23. Oktober 1962 - BVerwG 8 CB 100.60 -;vom 3. November 1964 - BVerwG 8 B 75.63 -;Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -). - BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 6.80
Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Bindungswirkung - …
Beweiszwang ohne Qualifizierte Beweiswirkung ist ein Widerspruch (Beschlüsse vom 23. Oktober 1962 - BVerwG 8 CB 100.60 - vom 3. November 1964 - BVerwG 8 B 75.63 - Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).
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