Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 HLÖG
Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag - verdi.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- VGH Hessen (Pressemitteilung)
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Sonntags-Ladenöffnung in gesamtem Stadtgebiet trotz internationaler Fachmesse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Sonntags-Ladenöffnung in gesamtem Stadtgebiet trotz internationaler Fachmesse
- ihk.de
(Pressemitteilung)
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
Sonstiges
- verdi.de
(Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Sonntagsöffnung am 10. April in Frankfurt ist rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 7 L 602/16
- VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 737
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (9)
- VG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 7 L 602/16
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
{ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2016 - 7 L 602/16.F - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.{RN: 13} Mit Beschluss vom 24. März 2016 - 7 L 602/16.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Antrag abgelehnt.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2016 - 7 L 602/16.F - abzuändern und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 1. vom 2. März 2016 und des Widerspruchs des Antragstellers zu 2. vom 8. März 2016 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 29. Januar 2016 wiederherzustellen.
{RN: 19} Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2016 - 7 L 602/16.F - ist zulässig und begründet.
- VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845
Kommunalaufsichtliche Weisung, eine beabsichtigte Rechtsverordnung zur …
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen ..." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Messe dort schon aus räumlichen Erwägungen nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Geschäfte auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
{RN: 33} Eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit unbeschränktem Warenangebot aus Anlass eines Marktes oder einer Messe ist schließlich nur zulässig, wenn die den öffentlichen Charakter des Tages prägende Wirkung einer solchen Veranstaltung gegenüber dem typisch werktäglichen Charakter der Ladenöffnung überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 -, juris, Rdnr. 24). - OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung …
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA). - VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von …
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Märkten oder Messen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.). - VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13
Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA). - VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15
Sonntagsöffnung am 22. März 2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist …
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13). - VGH Hessen, 03.04.2014 - 8 B 602/14
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13).
- VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse …
{RN: 9} "Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013-3 K 472/13.DA-, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 -3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals 'aus Anlass von...' erhöhte Anforderungen gestellt.Die frühere Rechtsprechung erkannte daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug waren, um einen 'beträchtlichen Besucherstrom' anzuziehen (…vgl. nur Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.;… vgl. jetzt BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, a.a.O.).
{RN: 22} Das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, kann sich zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016, a.a.O.).
Schließlich sind auch vereinzelte Stände bei oder in dem Möbelgeschäft Segmüller oder im Zentrum "Loop5" nicht ausreichend, um den örtlichen Zusammenhang mit der entfernt liegenden Gesundheitsmesse herstellen zu können (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., zu 50 Konzerten an 30 Orten im Freigabegebiet anlässlich der Musikmesse D-Stadt).
{RN: 26} Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, m. w. Nw.;… VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).
- VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17
Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag
"Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals 'aus Anlass vonK' erhöhte Anforderungen gestellt.Die frühere Rechtsprechung erkannte daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug waren, um einen 'beträchtlichen Besucherstrom' anzuziehen (…vgl. nur Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.;… vgl. jetzt BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, a.a.O.).
Das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, kann sich zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.;… v. 17.03.2015 , a.a.O.;… v. 03.04.2014, a.a.O.).
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016, a.a.O.).
Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., v. 04.05.2016 , a.a.O., m. w. Nw. und v. 21.10.2016, a.a.O.;… VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).
- VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und …
Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.Die frühere Rechtsprechung erkannte daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug waren, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (…vgl. nur Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.;… vgl. jetzt BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.).
{RN: 29} Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; Beschl. v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
- VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in …
Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 7 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH…, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).Dann ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, eine Ladenöffnung in weiten Teilen des gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 8 BA, vom 17. März 2015 - 8 B 461/15 -, S. 2 f. BA, vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 BA …und vom 3. April 2014 - 8 B 602/14 -, juris, Rdnr. 13).
Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- VG Wiesbaden, 10.10.2019 - 5 L 1724/19
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
Ein anlassgebender Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen (Hess VGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, Beschluss vom 18.10.2014 - 8 B 1805/14 - juris).Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet nur dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 - juris; Hess VGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 - juris).
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 S. 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (Hess VGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, Beschluss vom 03.04.2015 - 8 B 602/14 -, Beschluss vom 17.03.2015 - 8 B 461/15 -, Beschluss vom 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
- VG Frankfurt/Main, 22.10.2024 - 5 L 2696/24
Zu den Anforderungen an die Aktenführung bei der Rückforderung von …
Ob die angeführten Gründe inhaltlich tragen, ist keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der besonderen Dringlichkeit der Vollziehung des Verwaltungsakts (sog. besonderes Vollzugsinteresse; HessVGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, Rn. 23, juris). - VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2540/16 Ein Anlass gebender Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, juris Rdnr. 27 und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH…, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).
Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen
Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015-8 CN 2/14-; Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -). - VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main
Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -). - OVG Thüringen, 20.04.2016 - 3 EN 222/16
Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen am 1. …
Das Gesetz sieht vom Wortlaut her nur eine Ladenöffnung vor, die nicht nach Handelszweigen differenziert (insoweit anders die Landesregelung in § 6 Abs. 2 Hessisches Ladenöffnungsgesetz, vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -). - VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg
- VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer …
- VGH Hessen, 29.09.2017 - 8 B 1977/17
Kein verkaufsoffener Sonntag in Gründau
- VG Wiesbaden, 21.05.2025 - 7 L 2016/24
Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 7 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestV
- VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2537/16
- VG Frankfurt/Main, 30.06.2026 - 8 L 2745/26
Nutzungsuntersagung für ein "Boardinghouse" in einem Wohngebäude
- VG Wiesbaden, 23.12.2025 - 7 L 3078/25
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum
- VG Stuttgart, 02.04.2024 - 4 K 1442/24
Widerspruchsbefugnis der Gewerkschaften; Auslegung des LÖG BW §§ 8 Abs 1 S 1; …
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
§ 6 Abs. 1 HLöG, § 80 Abs. 5 VwGO
- VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
- VG Frankfurt/Main, 08.07.2024 - 5 L 4203/23
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer aufschiebend bedingten …
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