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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10145
BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02 (https://dejure.org/2002,10145)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2002 - 8 B 79.02 (https://dejure.org/2002,10145)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2002 - 8 B 79.02 (https://dejure.org/2002,10145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör bei fehlender Zustimmung des Beigeladenen zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Umfang des Gebots rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 69, 233 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht insbesondere schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorhanden sind (BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Denn das Verwaltungsgericht hatte nach Gewährung einer Schriftsatzfrist für die Klägerin und nach Eingang eines umfangreichen Schreibens mit zahlreichen Anlagen die Beteiligten zu Recht erneut um ihr Einverständnis zum Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gebeten (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 S. 2 …und vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 24 S. 4;… Dolderer, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, § 101 Rn. 29 ff., 38 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 38.00

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass ein anderer Beteiligter nicht zur mündlichen Verhandlung geladen worden war (Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - amtlicher Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Denn das Verwaltungsgericht hatte nach Gewährung einer Schriftsatzfrist für die Klägerin und nach Eingang eines umfangreichen Schreibens mit zahlreichen Anlagen die Beteiligten zu Recht erneut um ihr Einverständnis zum Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gebeten (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 S. 2 und vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 24 S. 4;… Dolderer, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, § 101 Rn. 29 ff., 38 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00

    Verneinung der Redlichkeit des Erwerbs - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör - der in dem Zustimmungserfordernis nach § 101 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommt (…vgl. Kuntze, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 101 Rn. 2) - steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (Beschluss vom 14. Juni 2000 - BVerwG 8 B 36.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 ).
  • BVerwG, 26.06.2009 - 8 B 56.09

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung von Anträgen auf …

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör - der in dem Zustimmungserfordernis nach § 101 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommt - steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition des Dritten zu schmälern (Beschluss vom 18. November 2002 - BVerwG 8 B 79.02 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 27.03.2008 - 9 B 72.07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund der Berücksichtigung des …

    Soweit die Beschwerde aus ihrem Vorbringen andere rechtliche Schlüsse zieht als der Verwaltungsgerichtshof, weil sie im Gegensatz zur Vorinstanz ihr erwähntes Vorbringen als wahr ansieht, wendet sie sich gegen dessen Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich - und so auch hier - dem materiellen Recht zuzurechnen ist und einen Gehörsverstoß nicht begründen kann (Beschluss vom 18. November 2002 - BVerwG 8 B 79.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.03.2008 - 9 B 73.07

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Trennung von Tatbestand und …

    Soweit die Beschwerde aus ihrem Vorbringen andere rechtliche Schlüsse zieht als der Verwaltungsgerichtshof, weil sie im Gegensatz zur Vorinstanz ihr erwähntes Vorbringen als wahr ansieht, wendet sie sich gegen dessen Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich - und so auch hier - dem materiellen Recht zuzurechnen ist und einen Gehörsverstoß nicht begründen kann (Beschluss vom 18. November 2002 - BVerwG 8 B 79.02 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 9 A 4367/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Asylverfahren; …

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2002 - 8 B 79.02 -, juris Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23

    Zulassung der Berufung wegen einer Versagung des rechtlichen Gehörs i.R.d. …

    Zwar kann auch eine Änderung des entscheidungserheblichen Sachverhalts eine wesentliche Änderung der Prozesslage bewirken (vgl. Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 18.11.2002 - 8 B 79.02 -, juris Rn. 3, nach dem bei Eingang eines umfangreichen Schreibens eines Beteiligten mit zahlreichen Anlagen nach gewährter Schriftsatzfrist allerdings ohnehin schon von einem Verbrauch der ursprünglich erteilten Zustimmungen auszugehen ist).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593

    Streit um Heranziehung von Abfallgebühren

    Auf einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß könnten sich die Kläger im Übrigen mangels eigener Betroffenheit ohnehin nicht berufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.2002 - 8 B 79.02 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297

    Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas); …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (BVerwG vom 14.6.2000 Az. 8 B 36.00; vom 4.8.2000 Az. 7 B 38.00; vom 18.11.2002 Az. 8 B 79/02, alle Beschlüsse in juris).
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