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Weitere Entscheidung unten: LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 86.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23050
BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 86.08 (https://dejure.org/2009,23050)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2009 - 8 B 86.08 (https://dejure.org/2009,23050)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2009 - 8 B 86.08 (https://dejure.org/2009,23050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung i.R.e. Revision bei einer mit einem Stiftungszweck nicht in Übereinstimmung stehenden Vermögensveräußerung ohne gesetzliche Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 86.08
    Über derartige, auf Erfahrungstatsachen beruhende und deshalb die "Beweiserleichterung" rechtfertigende typische Sachverhalte hinaus ist eine generelle Umkehr der materiellen Beweislast im Rahmen des § 1 Abs. 3 VermG aber nicht gerechtfertigt (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 86.08
    Rn. 5 Wann eine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG durch staatlichen Machtmissbrauch vorliegt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - BVerwGE 117, 19 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 8 K 1461/08
    Vorliegend seien die Grundsätze der Beweislastumkehr und des Anscheinsbeweises nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (8 B 86/08) anzuwenden.

    Zwar ist in bestimmten, auf Erfahrungstatsachen beruhenden typischen Sachverhaltskonstellationen der Beweisnot der Geschädigten durch die Anerkennung eines Anscheinsbeweises Rechnung zu tragen mit der Folge, dass zu Gunsten der Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen eine unlautere Machenschaft und die Kausalität zwischen diesen und der Veräußerung widerlegbar vermutet wird (BVerwG, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 B 86/08 -).

  • VG Münster, 18.01.2010 - 6 K 1848/08

    Pflegewohngeld, Vermögen, Schenkungsrückforderung, Beweisnotstand, …

    Rn. 33 Vgl. z.B.: BVerwG, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 B 86.08 -, juris.
  • VG Aachen, 24.09.2013 - 2 K 1832/11

    Pflegewohngeld; Vermögen; Geldvermögen; Bestattungsvorsorgevertrag; Härtefall; …

    Rn. 63 vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 16. April 2009 -8 B 86.08 -, juris.
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2008 - L 8 B 86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30790
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2008 - L 8 B 86/08 (https://dejure.org/2008,30790)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.10.2008 - L 8 B 86/08 (https://dejure.org/2008,30790)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - L 8 B 86/08 (https://dejure.org/2008,30790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - anderweitige Verwendung der als Pauschale zugeflossenen Leistung für Heizkosten

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22; SGG § 86b Abs. 2
    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Verbrauch der Heizkostenpauschale als Anordnungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial …

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2008 - L 8 B 86/08
    Ein Anordnungsanspruch könnte sich nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt ergeben, dass nach der Rechtsprechung des BSG Heizkostenpauschalen, die bezahlt sind, dann nicht als bedarfsdeckend angesehen werden können, wenn sie verbraucht worden sind und beim Hilfebedürftigen eine aktuelle Notlage besteht (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R).
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