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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17902
BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05 (https://dejure.org/2005,17902)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2005 - 8 B 88.05 (https://dejure.org/2005,17902)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2005 - 8 B 88.05 (https://dejure.org/2005,17902)
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  • lexetius.com

    VermG §§ 30, 30 a
    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin; Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoV.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG §§ 30, 30 a
    Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoV; Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes durch die Globalanmeldung 3; Wahrung des Bezugs zum örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG §§ 30, 30 a
    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin; Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05
    Rn. 2 Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 34) ab.

    Rn. 3 Bei den vom Verwaltungsgericht als ausreichend angesehenen Unterlagen der Oberfinanzdirektion Berlin über Rückerstattungsverfahren handelt es sich um die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O. S. 59 und vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 ) angeführten "Fallakten", nämlich die Verfahrensakten bezüglich (früherer) Wiedergutmachungsanträge jüdischer Geschädigter oder deren Rechtsnachfolger.

    Rn. 4 Auch der in dem Urteil des Senats vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (…a.a.O. S. 60) geforderte Bezug auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - gewahrt.

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05
    Rn. 3 Bei den vom Verwaltungsgericht als ausreichend angesehenen Unterlagen der Oberfinanzdirektion Berlin über Rückerstattungsverfahren handelt es sich um die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O. S. 59 und vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 ) angeführten "Fallakten", nämlich die Verfahrensakten bezüglich (früherer) Wiedergutmachungsanträge jüdischer Geschädigter oder deren Rechtsnachfolger.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; …

    Deshalb musste jede Behörde davon ausgehen, dass sich bei den dort genannten Akten der OFD Berlin auch Vorgänge aus ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich befinden konnten (vgl. Beschluss vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 35; Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 34).
  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Nachdem in der Sache 1 K 4157/02 mit Beschluss vom 8. September 2005 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, ist das entsprechende Kammerurteil rechtskräftig, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris.

    Zuletzt wurde - gleichfalls im Beschlusswege, nunmehr durch Leitsatz hervorgehoben - festgestellt, dass die Globalanmeldung ANM-3 den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswerts genüge, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergebe, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris, dort Rz. 3 ff.

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 3133/03
    Nachdem in der Sache 1 K 4157/02 mit Beschluss vom 8. September 2005 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, ist das entsprechende Kammerurteil rechtskräftig, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris.

    Zuletzt wurde - gleichfalls im Beschlusswege, nunmehr durch Leitsatz hervorgehoben - festgestellt, dass die Globalanmeldung ANM-3 den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswerts genüge, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergebe, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris, dort Rz. 3 ff.

  • BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06

    Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über die …

    Ein Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen im Lichte der jüngsten Rechtsprechung der beiden für das Vermögensrecht zuständigen Senate - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - und vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 -, sowie Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - an eine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany, INC.
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 24.04

    Der Kläger wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung einer …

    Namentlich hat das Bundesverwaltungsgericht in jenem Urteil nicht die Möglichkeit eingeschränkt, zur Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes bei der Oberfinanzdirektion geführte Rückerstattungsakten heranzuziehen (Beschluss vom 8. September 2005 BVerwG 8 B 88.05 ZOV 2005, 319), auf die es hier entscheidungserheblich ankommt.
  • VG Berlin, 15.02.2024 - 29 K 112.22
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG entspricht die Globalanmeldung ANM-3 jedoch den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes auch immer dann, wenn sich aus der Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergibt (BVerwG, Beschl. vom 8. September 2005, 8 B 88.05).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der bereits im Ausgangsbescheid angeführten Entscheidung ausgeführt: "Die Globalanmeldung 3 entspricht daher hinsichtlich solcher Vermögenswerte den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung, auf die sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge oder den entsprechenden Sachakten ein Hinweis ergibt" (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 -, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 35 = juris Rn. 5).

  • VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 343.18

    NS-Verfolgungsentschädigung: Globalanmeldung ANM-3 unter Bezugnahme auf …

    Vielmehr sind sie Sachakten aus dem Bereich der allgemeinen Steuerverwaltung, die nur im Einzelfall Hinweise auf Entziehungstatbestände enthalten können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88/05 - juris, Rn. 3 = ZOV 2005, 319).
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