Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c
Grundstück; Rückgabe; Restitutionsausschluss; Siedlung; Siedlungsbau; komplexer Siedlungsbau; Einfamilienhäuser; städtebauliche Einheit. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c
Einfamilienhäuser; Grundstück; Restitutionsausschluss; Rückgabe; Siedlung; Siedlungsbau; komplexer Siedlungsbau; städtebauliche Einheit
- Judicialis
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 5 Abs. 1c
Komplexer Siedlungsbau setzt voraus, dass Rückgabe eines Einzelgrundstückes die städtebauliche Einheit gefährden würde - Wolters Kluwer
Unangemessenheit des Kaufpreises bei der Veräußerung eines Grundstücks und möglicher wirtschaftlicher Ausgleich; Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Analoge Anwendung des § 3 Abs. 1 S. 11 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen auf Veräußerungen durch Private; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c
Kein komplexer Siedlungsbau allein aufgrund einheitlicher Planung und Errichtung einer kompletten Siedlung - keine Gefährdung städtebaulicher Einheit durch Rückgabe individuell veräußerbarer Grundstücke - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Komplexer Siedlungsbau im Sinne des VermG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 10.03.2005 - 1 K 149/03
- BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05
Papierfundstellen
- NJ 2006, 281
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
Auszug aus BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05
Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass Vorschriften, die im Zusammenhang mit Unternehmen stehen, auf Einzelrestitutionen übertragbar sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG als Ausnahmeregelung eng auszulegen (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.).
- BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97
Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05
Können die einzelnen Grundstücke individuell veräußert werden, so wird die städtebauliche Einheit nicht durch die Rückgabe des Grundstücks an den früheren Eigentümer gefährdet (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16).Es fehlt daher an einem "komplexen" Siedlungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG (Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16).
- BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung; …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05
Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass unentgeltliche Verfügungen über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nicht hindern (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).Da § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 -, a.a.O.), kann in der vorliegenden Konstellation keine entgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem Grundstück gesehen werden.
- BVerwG, 11.12.2024 - 8 C 12.23
Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über …
§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG setzt eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraus (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).Rn. 27 a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraussetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5;… Wasmuth, in: Clemm [Hrsg.], Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG, Stand Juli 2023, Rn. 458;… Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 3, Stand Juli 2022, Rn. 350, auf die Rn. 346 verweist).
Ist sie bei Grundstücksveräußerungen durch dingliche Belastung des Grundstücks gesichert, beschränkt sie das übertragene Eigentum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 10) und mindert den Wert der Übertragung.
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
Für die Frage, ob im Fall eines verfolgungsbedingt geschädigten Parzellierers ein ausnahmsweise bestehender Durchgriffsanspruch auf ein "weggeschwommenes" Grundstück nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ausgeschlossen sein kann, oder ob es sich von vornherein um einen Einzelrestitutionsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG handelt, kommt es demnach nur darauf an, ob das betreffende Grundstück einem Unternehmens- oder einem Privatvermögen zuzuordnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 8 B 89/05 -, juris, Rn. 6). - VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
Diese geänderte Zweckbestimmung liegt in der Einbeziehung der Grundstücke und Gebäude in eine planerische oder städtebauliche, durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit und die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden, gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung (wie Abstands- und Verkehrsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Grünflächen- und Spielplätzen) in Umsetzung einschlägiger wohnungs- und siedlungsbaulicher Vorschriften, der vernünftigerweise nicht trennbar ist und als städtebauliche Einheit eines besonderen Schutzes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - zit. nach juris, Rn. 12 …und Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - zit. nach juris, Rn. 13;… Urt. v. 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - juris, Rn. 21 m. w. N.;… Urt. v. 06. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - juris, Rn. 10;… Urt. v. 07. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - juris).Demgegenüber reicht allein die einheitliche Planung und Durchführung der Baumaßnahmen in einer kompletten Siedlung nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - zit. nach juris, Rn. 12 …und Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - zit. nach juris, Rn. 13).
Der Normzweck des § 5 Abs. 1 lit. c) VermG, welcher der Gefährdung einer bestandenen Einheit durch die Rückgabe entgegen zu wirken sucht, rechtfertigt in diesem Fall keinen Rückgabeausschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02. März 2007 - BVerwG 8 B 3.07 - Bh 428 § 5 VermG Nr. 48; Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 69.05 - LKV 2006, 361;… Urt. v. 06. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Bh 428.1 § 11 InVorG Nr. 4;… offen gelassen noch von BVerwG, Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -, zit. nach juris, Rn. 14;… vgl. Hellmann, in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Loseblatt, Stand: März 2005, § 5 Rn. 53a; Wasmuth in: RVI, Loseblatt, Stand: 46 EL, B 100 § 5 VermG Rn 76), denn die städtebauliche Einheit ist, da die einzelnen Grundstücke jeweils individuell auch veräußert werden können, durch die Rückgabe eines Teil-Grundstücks an den früheren Eigentümer nicht gefährdet.
- BVerwG, 21.12.2007 - 8 B 58.07
Anwendbarkeit von § 5 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes zur Regelung offener …
Allein die einheitliche Planung und Durchführung von Baumaßnahmen - und damit eine erkennbar planvolle Bebauung allein - reicht für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht aus (Beschluss vom 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 46 (S. 3).Der tragende Grund für den Restitutionsausschluss ist gerade, dass die städtebauliche Einheit eines besonderen Schutzes bedarf (vgl. Beschluss vom 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17
Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung; …
Eine solche Einheit liegt im Siedlungs- wie im Wohnungsbau nur vor, wenn ein über die gemeinsame Planung, Errichtung und Erschließung hinausgehender, das Ende der Baumaßnahmen überdauernder gesteigerter städtebaulicher Zusammenhang aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung besteht, der vernünftigerweise nicht trennbar ist (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 S. 42 f.; Beschluss vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 46 Rn. 7).
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