Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid bestätigendes Urteil
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§ 2 Abs 1 S 3 VermG, § 3 Abs 1 S 4 VermG, § 30a Abs 1 S 1 VermG, § 64 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid bestätigendes Urteil - Wolters Kluwer
Beantragung der Restitution eines Unternehmens und des von 1906 bis 1949 zum Unternehmensvermögen gehörenden Grundstücks; Bruchteilsrestitution als ergänzende Singularrestitution einzelner zum Beteiligungsunternehmen gehörender Vermögenswerte
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Beantragung der Restitution eines Unternehmens und des von 1906 bis 1949 zum Unternehmensvermögen gehörenden Grundstücks; Bruchteilsrestitution als ergänzende Singularrestitution einzelner zum Beteiligungsunternehmen gehörender Vermögenswerte
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.11.2020 - 29 K 99.19
- BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Rn. 5 Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG der Anmeldefrist nach § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG unterliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 Rn. 4).Weil der Gesetzgeber Ansprüche wegen der Entziehung einer Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst 1997 und damit nach Ablauf der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG geregelt hat, genügt es zur Wahrung der Anmeldefrist für diese Ansprüche auch, dass - bereits vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG bestehende - vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Entziehung von Anteilen an einem Unternehmensträger fristgemäß angemeldet wurden, zu dessen Vermögen der im Wege der Bruchteilsrestitution begehrte Vermögenswert gehört hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 …und Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 8 C 22.09 - juris Rn. 4 ff. und vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18
Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Weiterhin muss er aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr beanstandet, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29). - BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Vielmehr fasst sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ordnungsgemäßheit von Anmeldungen nach dem Vermögensgesetz in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - (BVerwGE 119, 145), vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41) zusammen und kritisiert lediglich die Anwendung der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts im konkreten Einzelfall.
- BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18
Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust; Verfolgung durch das …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 …und vom 30. Januar 2020 - 8 B 35.19 - ZOV 2020, 70 Rn. 8). - BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06
Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Vielmehr fasst sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ordnungsgemäßheit von Anmeldungen nach dem Vermögensgesetz in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - (BVerwGE 119, 145), vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41) zusammen und kritisiert lediglich die Anwendung der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts im konkreten Einzelfall. - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Vielmehr fasst sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ordnungsgemäßheit von Anmeldungen nach dem Vermögensgesetz in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - (BVerwGE 119, 145), vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41) zusammen und kritisiert lediglich die Anwendung der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts im konkreten Einzelfall. - BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08
Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens; …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Weil der Gesetzgeber Ansprüche wegen der Entziehung einer Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst 1997 und damit nach Ablauf der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG geregelt hat, genügt es zur Wahrung der Anmeldefrist für diese Ansprüche auch, dass - bereits vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG bestehende - vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Entziehung von Anteilen an einem Unternehmensträger fristgemäß angemeldet wurden, zu dessen Vermögen der im Wege der Bruchteilsrestitution begehrte Vermögenswert gehört hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 …und Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 8 C 22.09 - juris Rn. 4 ff. …und vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - a.a.O.). - BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Sie legt zudem nicht dar, weshalb das Verwaltungsgericht den Umstand, dass die Globalanmeldung ANM-3 auf die Akten des Oberfinanzpräsidenten von Berlin verweist, näher hätte begründen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 Rn. 21). - BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Die Frist ist gewahrt, wenn der Vermögenswert, dessen Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG begehrt wird, und die Person, welche die Restitution beansprucht, innerhalb der Frist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG so konkret bezeichnet werden, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegenstand zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2000 - 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 33). - BVerwG, 15.07.2010 - 8 B 94.09
Revisionsrechtliche Anforderung an fehlende Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
§ 138 Nr. 6 VwGO ist schon dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 8 B 94.09 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen …
- BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 7.21
Klagefristversäumnis; Poststreik; Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen
- BVerwG, 30.01.2020 - 8 B 35.19
Rückforderung von Lastenausgleich für Anteile an einer GmbH
- BVerwG, 31.07.2024 - 8 B 59.23
Ausschluss verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung wegen Verletzung der Grundsätze …
Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2022 - 8 A 4027/19
Abmeldung eines Kraftfahrzeugs; Außerbetriebsetzung; Entstempelung; Erneuerung …
Rn. 35 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 -, juris Rn. 17, m. w. N. - BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten
Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 18.12.2025 - 8 B 19.25 Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 18.07.2025 - 8 B 30.24 Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 16.01.2023 - 8 B 18.22
Zuordnung einer Mülldeponie nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.). - VGH Bayern, 18.08.2022 - 10 ZB 22.1265
Keine Berufungszulassung bei Klage gegen angeordnete Leinenpflicht
Eine fehlerhafte Beweiswürdigung in diesem Sinne, die ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu begründen vermag, liegt allerdings nicht bereits dann vor, wenn die tatrichterliche Würdigung theoretisch auch anders hätte ausfallen können, oder wenn wie hier vorgetragen wird, das Ergebnis der Beweisaufnahme des Gerichts sei anders zu bewerten, als es das Verwaltungsgericht getan habe (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.12.2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17;… B.v. 1.12.2021 - 2 B 37.21 - juris Rn. 14 ff.;… BayVGH, B.v. 23.5.2022 - 3 ZB 21.2958 - juris Rn. 8;… B.v. 19.2.2020 - zehn ZB 20.11 - juris Rn. 4;… B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7 jew. m.w.N.). - VGH Bayern, 18.11.2022 - 10 ZB 21.2465
Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren
Eine fehlerhafte Beweiswürdigung in diesem Sinne liegt allerdings nicht bereits dann vor, wenn die tatrichterliche Würdigung theoretisch auch anders hätte ausfallen können (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.12.2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17;… B.v. 1.12.2021 - 2 B 37.21 - juris Rn. 14 ff.;… BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 4;… B.v. 23.5.2022 - 3 ZB 21.2958 - juris Rn. 8;… B.v. 19.2.2020 - 10 ZB 20.11 - juris Rn. 4;… B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7, jew. m.w.N.).
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