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| BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23 |
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Kreisangehörige Gemeinde gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018; Grundsatz des finanziellen Gleichrangs des Finanzbedarfs von Kreis und Gemeinden
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 30/21
- BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12
Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Rn. 10 a) Das Berufungsgericht hat keinen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - und vom 16. Juni 2016 - 10 C 13.14 - abweichenden Rechtssatz aufgestellt.Nach den von der Klägerin herangezogenen Rechtssätzen verpflichtet der Grundsatz des finanziellen Gleichrangs den Kreis dazu, bei der Bestimmung seines eigenen Finanzbedarfs die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden in Rechnung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2023 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14).
- BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14
Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Rn. 10 a) Das Berufungsgericht hat keinen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - und vom 16. Juni 2016 - 10 C 13.14 - abweichenden Rechtssatz aufgestellt.Weiterhin kommt es für die Frage, ob der Kreis hinreichend Rücksicht auf den Finanzbedarf der Gemeinden nimmt, auf die Verhältnisse der konkreten kreisangehörigen und umlagepflichtigen Gemeinden an (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 13.14 - BVerwGE 152, 188 Rn. 39).
- BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 29.20
Kreistag darf Kreisumlage nicht ohne Information über gemeindlichen Finanzbedarf …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Wird der Umlagesatz beschlossen, nachdem - wie hier - das Haushaltsjahr beinahe abgelaufen ist, schließt dies eine Berücksichtigung der zwischenzeitlich angefallenen, bei Erlass dieser Satzung verfügbaren Daten mit ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 19 …und vom 29. November 2022 - 8 C 13.21 - BVerwGE 177, 170 Rn. 31).Rn. 11 b) Ebenso wenig weicht das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (…BVerwGE 165, 381 Rn. 13) und vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 17 ab.
- BVerwG, 29.11.2022 - 8 C 13.21
Anforderungen an die Heranziehung zur Kreisumlage bei rückwirkender Heilung der …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Wird der Umlagesatz beschlossen, nachdem - wie hier - das Haushaltsjahr beinahe abgelaufen ist, schließt dies eine Berücksichtigung der zwischenzeitlich angefallenen, bei Erlass dieser Satzung verfügbaren Daten mit ein (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 19 und vom 29. November 2022 - 8 C 13.21 - BVerwGE 177, 170 Rn. 31).Rn. 12 c) Schließlich ist die Revision nicht wegen nachträglicher Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2022 - 8 C 13.21 - (NVwZ 2023, 824) zuzulassen.
- BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17
Aktives Wahlrecht auf für 16jährige kommunaler Ebene ist verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nicht, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2018 - 10 C 8.17 - BVerwGE 162, 244 Rn. 26 m. w. N.). - BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 6.18
Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Rn. 11 b) Ebenso wenig weicht das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (BVerwGE 165, 381 Rn. 13) und vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 17 ab. - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Dieses grundrechtsgleiche Recht verpflichtet das Gericht, die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109;… Beschluss vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - juris Rn. 17). - BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Wenn es aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23;… Beschluss vom 13. März 2020 - 8 B 1.20 - juris Rn. 7). - BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Die Zulassung der Revision wegen einer nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen Divergenz kommt nur auf der Grundlage einer entsprechenden, frist- und formgerecht geltend gemachten Grundsatzrüge in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9). - BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 22.20
Erhebung einer Kreisumlage; Berücksichtigung der gemeindlichen Belange
Auszug aus BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23
Vielmehr hat es in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass der Kreis eine inhaltliche Würdigung und Berücksichtigung der finanziellen Belange der Gemeinde vornehmen muss, damit eine einseitige Bevorzugung des Kreises vermieden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 - juris Rn. 13). - BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18
Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht
- BVerwG, 28.03.2011 - 8 B 44.10
Rechtliches Gehör bei fehlender Stellungnahme zu zentralem Beteiligtenvortrag
- BVerwG, 29.12.2023 - 8 B 31.23
Aufhebung eines Urteils wegen Gehörsverletzung und Zurückverweisung
- BVerwG, 13.03.2020 - 8 B 1.20
Rückübertragung einer Firma; rechtliches Gehör
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2026 - 10 N 29.24
Beamtenverhältnis auf Widerruf; Anwärterbezüge; Rückforderung; Nichterfüllung …
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N. und zu einem vergleichbaren Fall OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 9 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.03.2025 - 8 B 25.24 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nicht, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13 m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2024 - 10 N 20.24
Aussetzung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahrens; Richtigkeit der …
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 - juris Rn. 11 …und vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 - juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
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