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| OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 8 B 903/10 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2010 - 8 B 903/10 (https://dejure.org/2010,34849)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenteilung bei Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei offen gebliebenener Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hälftige Kostenteilung bei Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei offen gebliebenene Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12
Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung
Rn. 57 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 8 B 903/10 -, juris Rdnr. 4. - VG Köln, 13.07.2021 - 18 K 3187/20 Rn. 10 Grundlegend: Rennert, in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 155 Rn. 4 m.N. Siehe zur hälftigen Kostenteilung: BVerwG, Beschluss vom 7. November 1959 - 1 C 185.56 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 6. April 2011 - 6 C 35.10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 8 B 903/10 - juris Rn. 3; A.A.: BVerwG, Beschluss vom 7. April 2008 - 9 VR 6.07 - juris; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 8 C 10.94 - juris, jeweils § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO.
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