Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.09.1998 - 8 B 94.1428 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines …
Der Gegenmeinung, die sich darauf stützt, das "Vereinbarungsprinzip" als Hauptanliegen der Neuordnung des Kreuzungsrechts werde verfehlt, wenn die Kostenverteilung lediglich an die materiellen Voraussetzungen des § 3 EKrG anknüpfe (VGH München, Urteil vom 30. Januar 1996 - 8 B 94.1428), vermag der Senat nicht zu folgen. - OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00
Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf …
Es entspricht deshalb der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Kostenansprüchen nach §§ 13, 3 EKrG, dass das Vorliegen einer Vereinbarung oder einer Anordnung nicht Voraussetzung für das Entstehen des materiell-rechtlichen Anspruchs ist (Urteil vom 12. Juni 2002 -9 C 6/01 -, Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 3; Urteil vom 5. Dezember 2000 - 11 C 6/00 -, BVerwGE 112, 253, 257; ebenso OVG Magdeburg, Urteil vom 13. April 2000 - 1 L 50/00 -, NVwZ-RR 2001, 66 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 1991 - 7 L 34/90 -, zitiert nach juris; a. A. VGH München, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 B 94.1428 - Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Anm. 4, S. 97 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00 c) Eine andere Auslegung der Vorschriften der §§ 3, 13 EKreuzG ergibt sich entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 16.1.1996 - 8 B 94.1428 -) auch nicht aus dem Sinn und Zweck der Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
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