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| BSG, 04.08.1992 - 8 BKn 16/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1991 - L 15 Kn 122/87
- BSG, 04.08.1992 - 8 BKn 16/91
- BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung …
Es ist nicht ersichtlich, dass der 8. Senat diese Rspr ausdrücklich oder auch nur sinngemäß aufgegeben hat (…in der Sache BSG Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 kam es wegen unzulässiger Bezugnahmen in der Revisionsbegründung nicht auf die relevanten weiteren Anforderungen an; in weiteren Entscheidungen fehlte eine von einem Postulationsfähigen verantwortete Begründung, vgl BSG Beschluss vom 4.8.1992 - 8 BKn 16/91 - Juris RdNr 4 und Beschluss vom 13.1.1993 - 8 BKn 19/92 - Juris RdNr 5).. - BSG, 30.08.2006 - B 2 U 169/08 B 8 Da ein Zulassungsgrund nicht schlüssig dargetan ist, kann dahingestellt bleiben, ob es auch deshalb an einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung fehlt, weil sie auf einem unveränderten Schriftsatz des Klägers selbst beruhen und der Rechtsanwalt die eigenständige Durchsicht, Sichtung und Gliederung des Streitstoffes unterlassen haben könnte (vgl hierzu BSG Beschluss vom 4.8.1992 - 8 BKn 16/91 - mwN;… BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12).
- BSG, 21.03.1997 - 12 BK 41/96
Versicherungspflichtigkeit eines Studenten - Notwendigkeit der Vertretung durch …
Die bloße Vorlage eines vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schriftsatzes des Beteiligten stellt keine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung dar, wenn der Rechtsanwalt die Durchsicht, Sichtung und Gliederung des Streitstoffes nicht vorgenommen hat (vgl zum ganzen ua BSG, Beschluß vom 4. August 1992 - 8 BKn 16/91). - BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 19/91 Außerdem soll der Prozeßbevollmächtigte die Rechtslage genau durchdenken, bevor er durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Revision übernimmt, um ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen abzusehen (…vgl BSG SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; BSG, Beschlüsse vom 9. Juni 1992 <7 RAr 24/89>, 24. Februar 1992 <7 BAr 86/91> und vom 4. August 1992 <8 BKn 16/91>).
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