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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.10.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2005 - 8 BN 1.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21769
BVerwG, 13.09.2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,21769)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,21769)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,21769)
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  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangels, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Erfordernis der Vornahme eines Ortstermins - Einstufung einer Straße als Anliegerstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2005 - 8 BN 1.05
    Den Umfang der gebotenen Sachverhaltsaufklärung bestimmt die der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegende materiellrechtliche Sicht, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten würde (stRspr; vgl. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
  • VG Köln, 05.08.2011 - 27 K 759/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu …

    Rn. 22 vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.01.1982 - 2 A 178/81 -,KStZ 1982, 169 (170 f.); OVG Greifswald, Beschluss vom 02.03.2005 - 4 K 21/04 -, juris, Rz. 18 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13.09.2005 - 8 BN 1.05 -, BeckRS 2005, 29709, Rz. 3.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22845
BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,22845)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,22845)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 8 BN 1.05 (https://dejure.org/2005,22845)
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    Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen einen nicht anfechtbaren Beschluss über die Nichtzulassung der Revision

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05
    Sie richtet sich gegen den mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des Senats über die Nichtzulassung der Revision und müsste, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. BVerfGE 107, 395).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; …

    Rn. 1 1. Ob die Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) überhaupt noch statthaft ist, ist fraglich (verneinend unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395 z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 -).
  • BVerwG, 23.08.2012 - 8 B 66.12

    Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Anhörungsrüge

    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
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