Rechtsprechung
| BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2, Abs. 3 Buchst. a; AufbauG (DDR) § 14
Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung der DDR; Enteignung; Enteignungszweck; vorgeschobener Enteignungszweck; Anstoß; Redlichkeit; Unredlichkeit; Kosten; überhöhte Kosten; Baupreise; Überlassungsvertrag; Beweislast. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2, Abs. 3 Buchst. a
Anstoß; Baupreise; Beweislast; Enteignung; Enteignungszweck; Kosten; Machenschaften; Manipulation; Rechtsordnung der DDR; Redlichkeit; Unredlichkeit; Verstoß; unlautere Machenschaften; vorgeschobener Enteignungszweck; Überlassungsvertrag; überhöhte Kosten
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a; ; AufbauG (DDR) § 14
- Wolters Kluwer
Rückübertragung des Eigentums an einem auf dem Gebiet der ehemaligen DDR befindlichen Grundstücks auf die ursprünglichen Eigentümer; Begriff der "Unredlichkeit" vor dem Hintergrund der Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum; Vortäuschen eines legitimen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a; AufbauG (DDR) § 14
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Aufbauenteignung; unredlicher Erwerb; Manipulation des Nutzers; Investitionsvortäuschung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unredlicher Erwerber nach Vermögensgesetz bei unzutreffenden Angaben zur Investitionshöhe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.06.2004 - 6 K 3033/98
- BVerwG, 10.01.2005 - 8 B 79.04
- BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Papierfundstellen
- NJ 2006, 521
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ).Die Abwendung von der Rechtsordnung der DDR muss die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ).Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG gewährt einen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten nicht allein deswegen, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 26. Juni 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG gewährt einen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten nicht allein deswegen, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 …und vom 26. Juni 1997 a.a.O.).b) In diesem Zusammenhang ist zunächst nicht entscheidend, dass die Beigeladene zu 1 mit dem Schreiben vom 30. Mai 1983 den entscheidenden Anstoß für das Enteignungsverfahren gegeben hat; denn dies allein lässt nicht auf eine sittlich anstößige Manipulation schließen (Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Das notwendige qualifizierte Einzelfallunrecht scheidet aus, wenn bei einem Erwerbsvorgang, gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen alles mit rechten Dingen zugegangen ist (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ). - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Das Gericht muss daher die Beteiligten über den Streitstoff informieren, indem es ihnen Kenntnis von allen Vorgängen im Verfahren gibt (BVerfGE 19, 32 ; 50, 280 ). - BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ). - BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78
Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Das Gericht muss daher die Beteiligten über den Streitstoff informieren, indem es ihnen Kenntnis von allen Vorgängen im Verfahren gibt (BVerfGE 19, 32 ; 50, 280 ). - BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Unterbleibt ein rechtzeitiger Hinweis des Gerichts auf einen solchen Gesichtspunkt, so hindert es dadurch ebenfalls eine Äußerung des Beteiligten zur Grundlage des Verfahrens (Urteile vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 S. 8 , vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43 S. 8 f., vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61 S. 266 , Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 19 ). - BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ). - BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb; …
- BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98
Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen …
- BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau; …
- BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99
Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen; …
- BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74
Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör
- BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88
Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis …
- BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91
Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen …
- BVerwG, 27.10.1999 - 7 B 106.99
- BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
Rn. 16 Die Klägerinnen haben dem von ihnen bezeichneten abstrakten Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 1.05 - ZOV 2006, 296 ),. - BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 28.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Die Beschwerde nennt zwar die Urteile des erkennenden Senats vom 31. Mai 2006 BVerwG 8 C 1.05 (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 23 und Urteil vom 27. Juni 2001 BVerwG 8 C 26.00 (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 13).Es hat vielmehr ausdrücklich die in dem Urteil vom 31. Mai 2006 (a.a.O.) enthaltenen Rechtssätze seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
- BVerwG, 10.01.2005 - 8 B 79.04 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 1.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BVerwG, 30.01.2012 - 8 B 66.11
Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit konkreter Rechtsfragen i.R.e. …
Rn. 6 Die Kläger haben zwar behauptet, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts widerspreche "nicht nur den Grundsätzen der Redlichkeit", sondern missachte "auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.05.2006 (Az.: 8 C 1.05 )". - BVerwG, 27.09.2012 - 2 WRB 1.12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer unverhergesehenen …
Unterbleibt ein rechtzeitiger Hinweis des Gerichts auf einen solchen Gesichtspunkt, so hindert es dadurch eine Äußerung des Beteiligten zur Grundlage des Verfahrens (Urteile vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 S. 8 , vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43 S. 8 f., vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61 S. 266 und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 1.05 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 23 Rn. 29; Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 19 ).
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