Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VermG § 1 Abs. 3
Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriss; baufällige Gebäude; fehlende Neubebauungsabsicht; Grundstück unter staatlicher Verwaltung. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz der DDR zum Zweck des Abrisses von Gebäuden; Vorliegen einer unlauteren Machenschaft bei Entgegenstehen des Gebäudes gegen die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks; Voraussetzungen für eine ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3
Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriß; baufällige Gebäude; fehlende Neubebauungsabsicht; Grundstück unter staatlicher Verwaltung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3
Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriss; baufällige Gebäude; fehlende Neubebauungsabsicht; Grundstück unter staatlicher Verwaltung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.03.2006 - 29 A 55.00
- BVerwG, 13.06.2006 - 7 C 8.06
- BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Da es sich um eine Enteignung nach den Vorschriften des Aufbaugesetzes handelte, für die eine Entschädigung festzusetzen war und auch festgesetzt worden ist, scheidet der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG von vornherein aus (grundlegend Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19; s.a. Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6). - BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde. - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Ob zu den zulässigen Aufbaumaßnahmen auch betriebliche Investitionsvorhaben - hier Abriss der vorhandenen Gebäude ohne Neubebauungsabsicht, um eine Nutzung als Lagerplatz zu ermöglichen - zählten, ist nach dem in der DDR maßgebenden Rechtsverständnis und nicht nach den in der Bundesrepublik Deutschland geläufigen Vorstellung über den Gegenstand städtebaulicher Enteignungen zu beurteilen (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28).
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Die einfache Rechtswidrigkeit eines Enteignungsakts unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 m.w.N.). - BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Da es sich um eine Enteignung nach den Vorschriften des Aufbaugesetzes handelte, für die eine Entschädigung festzusetzen war und auch festgesetzt worden ist, scheidet der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG von vornherein aus (grundlegend Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19; s.a. Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6). - BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Enteignungen hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und diesem Schädigungstatbestand zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.). - BVerwG, 11.07.2005 - 8 B 31.05
Unlautere Machenschaft durch Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Enteignung zum …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Der Begriff "für den Aufbau" wurde durch die Zweite Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz präzisiert, wie sich dies bereits aus der Einleitung der Bestimmung ergibt: "Zu § 14 des Aufbaugesetzes" (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2005 - BVerwG 8 B 31.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 39). - BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07
Sowohl nach dem Wortlaut der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz als auch nach dem Rechtsverständnis der DDR war zur Durchsetzung der dem Aufbaugesetz zugrundeliegenden Zielvorstellung auch der Abriss von Gebäuden ohne Neubebauungsabsicht zulässig (s. dazu bereits Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris).
- BVerwG, 24.10.2008 - 8 B 48.08
Voraussetzung einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz
Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) in den Urteilen vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140), vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6) und vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 1.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48) liegt nicht vor.Auch nach der von den Klägern angeführten Entscheidung vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 1.07 - ist bei der Frage, ob eine unlautere Machenschaft vorliegt, auf den Enteignungszweck abzustellen.
- VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme eines solchen Tatbestandes nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind (…BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28;… BVerwG, Beschl. v. 5. Dezember 1994 - 7 B 167.94 -, juris [Rn. 3];… BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 7 C 39.94 -, juris [Rn. 15], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53;… BVerwG, Urt. v. 3. September 1998 - 7 C 26.97 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160;… BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - 7 C 38.98 -, juris [Rn. 17], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6;… BVerwG, Urt. v. 11.Januar 2001 - 7 C 2.00 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2007 - 8 C 1.07 -, juris [Rn. 16 ff.], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48). - VG Berlin, 16.06.2011 - 29 A 157.07
Restitutionsklage wegen des Auffindens neuer Urkunden
Denn es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Enteignung nach Aufbaurecht sogar dann dem DDR-Recht entsprach, wenn sie lediglich dazu diente, den Abriss eines Gebäudes herbeizuführen, das den Nutzungsinteressen eines volkseigenen Betriebes im Wege stand, ohne dass dieser auf dem Grundstück selbst bauen wollte (Urteil der Kammer vom 30. März 2006 - VG 29 A 55.00, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 8 C 1/07 - zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".