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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 10.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1491
BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 10.75 (https://dejure.org/1975,1491)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1975 - VIII C 10.75 (https://dejure.org/1975,1491)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1975 - VIII C 10.75 (https://dejure.org/1975,1491)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildung - Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Zurückstellung vom Wehrdienst

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1975 - 8 C 10.75
    Bei der Entscheidung der Frage, ob sich eine Ausbildung in mehrere Ausbildungsabschnitte gliedert, hinsichtlich welcher selbständig zu prüfen ist, ob eine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen weitgehender Förderung gerechtfertigt ist, kommt es nicht allein darauf an, ob die Gesamtausbildung von einem einzigen Ausbildungsziel beherrscht wird, sondern auch darauf, ob eine sachliche und funktionelle Gliederung der Gesamtausbildung feststellbar ist, ob die einzelnen Ausbildungsgänge mit selbständigen Lernzielen durchlaufen werden, und ob der Übertritt von einem in den anderen Ausbildungsgang für den Auszubildenden mit einer Statusänderung verbunden ist (im Anschluß an Urteil vom 26.11.1970 - VIII C 56.70 - s 448.0 § 12 Nr. 48; hier betreffend die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78

    Ausbildungsgang zum Tennis-Fachsportlehrer - Notwendigkeit der Berücksichtigung …

    Schließlich hat der erkennende Senat in demUrteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 10.75 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97) in der Frage, ob sich eine Ausbildung in mehrere Abschnitte gliedert, zwar auch darauf abgestellt, ob der Übertritt von einem in den anderen Ausbildungsteil für den Auszubildenden mit einer Statusänderung verbunden sei.
  • BVerwG, 21.11.1978 - 8 C 32.77

    Facharzt für Kieferchirurgie - Ausbildung - Einheitlicher Ausbildungsabschnitt - …

    Dabei ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß wehrrechtlich die Ausbildung zum Facharzt für Kieferchirurgie keine geschlossene Einheit darstellt, sondern das humanmedizinische Studium als (mindestens) ein selbständiger, eigener Ausbildungsabschnitt anzusehen ist (vgl. z.B. BVerwGE 36, 334 [337 f.] und das Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 10.75 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97 = BWV 1976, 139]).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 104.76

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - Beurteilung …

    In dem eine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst betreffenden Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 10.75 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97 - BWV 1976, 139; vgl. auch - zur Ausbildung als Bundesbahnassistentenanwärter - das Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 60.76 -) ist ergänzend u.a. darauf abgestellt, ob die einzelnen Teile der Ausbildung mit selbständigen Lernzielen durchlaufen werden und ob der Übertritt von dem einen in den anderen Teil für den Auszubildenden mit einer Statusänderung verbunden ist.
  • BVerwG, 03.11.1978 - 8 B 33.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Höhere Handelsschule - Ausbildung zum …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß mehrere Teile einer Gesamtausbildung nicht schon dadurch zu einem einheitlichen Ausbildungsabschnitt in dem genannten Sinn werden, daß sie auf ein einheitliches Berufsziel gerichtet sind (vgl. das von der Beklagten erwähnte Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 10.75 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97]; s. auch Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 116]).
  • BVerwG, 08.11.1976 - 8 B 34.76

    Zulässigkeit einer Auflösung der Ausbildung in kleine und kleinste …

    In einem die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst betreffenden weiteren Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 10.75 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97 = BWV 1976, 139) hat der beschließende Senat dazu ergänzend u.a. darauf abgestellt, ob die einzelnen Teile der Ausbildung mit selbständigen Lernzielen durchlaufen werden und ob der Übertritt von dem einen in den anderen Teil für den Auszubildenden mit einer Statusänderung verbunden ist.
  • BVerwG, 08.03.1976 - 8 C 71.75

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen besonderer Härte

    Aus diesen Gründen stellen, wie der erkennende Senat im Anschluß an BVerwGE 36, 334 für einen mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall im Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 10.75 - ausgeführt hat, die Zeiten, die der Kläger als Verwaltungspraktikant und als Inspektoranwärter zu verbringen hat, um die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zu erlangen, keinen einheitlichen, sondern verschiedene Ausbildungsabschnitte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG dar.
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