Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einberufungszeitpunkt - Anhörungsgebot - Dienstpflichtiger - Einberufungstermin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 04.11.1981 - 4 K 693/81
- BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 11.82
- BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 35.80
Zivildienst - Vereitelung - Zustellung - Einberufungsbescheid - Anhörung
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Wie der Senat in dem Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - (Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ) dargelegt hat, bleibt die Wirkung einer erfolgten Anhörung auch bei einer späteren als ursprünglich in Aussicht gestellten Einberufung zumindest dann erhalten, wenn keine beachtlichen Einwendungen gegen die Heranziehung zum Zivildienst vorgetragen werden.Im vorliegenden Fall war eine ärztliche Untersuchung gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 ZDG erst nach dem Dienstantritt geboten, weil die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 ZDG der Zivildienstpflichtige vor seiner Einberufung untersucht werden muß, nicht erfüllt waren (vgl. auch Urteil vom 25. August 1982, a.a.O. S. 15).
- BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80
Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Lediglich die Tauglichkeit muß vor der Einberufung zum Zivildienst festgestellt (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 ZDG) und diese Entscheidung im Gestellungszeitpunkt vollziehbar geworden sein (vgl. Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 69.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 4 S. 1 ). - BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Der Ausbildungsabschnitt war demnach im Gestellungszeitpunkt (30. Januar 1981) noch nicht weitgehend gefördert, so daß der Kläger zu diesem Zeitpunkt keinen Zurückstellungsgrund nach § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a ZDG hatte (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ; st. Rspr.). - BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 42.80
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Denn eine der Musterung gleichstehende umfassende Verfügbarkeitsentscheidung (materielle Musterungsentscheidung), die eine Anhörung des Klägers entbehrlich gemacht hätte (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ), war in der Zwischenzeit nicht getroffen worden.
- BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85
Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid
Daran ist zwar richtig, daß die Tauglichkeit unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Nr. 1 ZDG vor der Einberufung zum Zivildienst festgestellt sein muß (vgl. Urteile vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 69.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 4 S. 1 und vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 13 S. 22 ) Maßgebend ist jedoch nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Einberufungsbescheides. - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - …
Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. - BVerwG, 25.09.1984 - 8 C 78.84
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Einberufung während des ersten …
Daß seine Einberufung erst zum 2. April 1984 erfolgte, ist unschädlich (vgl. Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f.).
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