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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 109.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2547
BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 109.86 (https://dejure.org/1988,2547)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 8 C 109.86 (https://dejure.org/1988,2547)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 8 C 109.86 (https://dejure.org/1988,2547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 98
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des …

    Es kommt allein auf das Vorliegen eines Einberufungshindernisses nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG sowie darauf an, ob eine rechtzeitige Einberufung im Anschluß an das Anerkennungsverfahren noch möglich war (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10] …und vom 23. Februar 1990, a.a.O. S. 17).

    Maßgebend ist, ob der Wehrpflichtige nach Abschluß des Anerkennungsverfahrens bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs noch bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres einberufen werden konnte (vgl. Urteil vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10).

    Der Verlängerungszeitraum bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb welcher der Gestellungszeitpunkt festgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 74.85 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 2 S. 1 [2 f.] m.w.N. und vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89

    Einberufung zum Zivildienst nach Vollendung des 28. Lebensjahres

    Für die in § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG vorausgesetzte Ursächlichkeit des Anerkennungsverfahrens für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es auf das Vorliegen eines Einberufungshindernisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG sowie darauf an, ob die rechtzeitige Einberufung zum Zivildienst im Anschluß an die erfolgte Anerkennung möglich war (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 ).

    Nach seiner mit Bescheid vom 27. Oktober 1987 erfolgten Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer war die Einberufung zum Zivildienst vor Vollendung des 28. Lebensjahres bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs (vgl. Urteil vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10) ebenfalls nicht möglich.

    Gemäß § 19 Abs. 4 ZDG bedurfte es vor Erlaß des Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10 f.) der Anhörung des Klägers.

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 24.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Heranziehung nach Zurückstellung nur …

    Die erforderliche Kausalitätsprüfung ist regelmäßig darauf gerichtet, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die ihm gewährte Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10], vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 [17 f.] und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - amtl. Umdruck S. 7).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.96

    Recht der Soldaten: Heranziehung zum Grundwehrdienst eines bereits über 25 Jahre …

    Für die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG vorausgesetzte Ursächlichkeit der Zurückstellung für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es somit darauf an, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10] und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG S. 15 [17 f.]).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 87.87

    Zurückstellung vom Wehrdienst über die gesetzliche Altergsrenze hinaus - …

    Für die in § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG (§ 5 Abs. 1 Satz 3 WPflG) vorausgesetzte Ursächlichkeit des Anerkennungsverfahrens für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es allein auf das Vorliegen eines Einberufungshindernisses gemäß § 3 Abs. 2 KDVG sowie darauf an, ob die rechtzeitige Einberufung im Anschluß an die erfolgte Anerkennung möglich war (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 ).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 83.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung von Anhörungs- und …

    Diese Frage ist insoweit nicht mehr klärungsbedüftig, als es darum geht, welche (Anhörungs- und Ankündigungs-)Fristen bei einer Einberufung vor Überschreiten der Regelaltersgrenze im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu beachten sind (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - und vom 23. Febuar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nrn. 5 und 7 sowie Urteile vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 24.96 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nrn. 21 und 25).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 6 B 15.99

    Regelaltersgrenze für den Grundwehrdienst - Einberufen zur Ableistung des …

    Dieser Sachverhaltskomplex kann als ausreichend dafür angesehen werden, daß der Wehrpflichtige im Anschluß an die - ursprüngliche - Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsganges nicht vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 21 S. 9).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87

    Widerruf einer Einberufung zum Wehrdienst - Gesetzliche Altersgrenze für die …

    Diese Vorschrift stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - amtl. Umdruck S. 7 f. m.weit.Nachw., insoweit in Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auf die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei ordnungsgemäßer Sachbehandlung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs eine Einberufung des Klägers zum Grundwehrdienst vor Vollendung seines 25. Lebensjahres möglich gewesen wäre (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 ), kommt es nicht an, da der Kläger über die Vollendung seines 25. Lebensjahres zurückgestellt war und seine (rechtzeitige) Einberufung aus Rechtsgründen somit nicht möglich war.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 8 B 95.96

    Revisionsgerichtliche Klärung einer erforderlichen Berücksichtigung der …

    Im Urteil vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu folgendes ausgeführt: "Für die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a WPflG vorausgesetzte Ursächlichkeit der Zurückstellung für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es somit darauf an, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsganges noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 ).".
  • BVerwG, 11.08.1995 - 8 B 99.95

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Einberufung vor Vollendung des 25. …

  • BVerwG, 15.08.1990 - 8 B 105.90

    Nachholung einer Anhörung während des Widerspruchsverfahrens - Antrag auf …

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