Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 7a Abs. 3b, 3c; EntschG § 12 Abs. 1 Satz 3
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit; Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Entscheidungskompetenz; Würdigkeitsprüfung. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 7a Abs. 3b, 3c
Antrag; Berechtigtenfeststellung; Berechtigtenfeststellung; Berechtigung; Bundesamt; Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Entscheidungskompetenz; Entscheidungskompetenz; Entscheidungszuständigkeit; Entschädigung; Entschädigungsberechtigung; ...
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rückübertragung mehrerer von der DDR enteigneter Grundstücke; Anforderungen an das Vorliegen einer schädigenden Maßnahme im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG); Schädigung eines jüdischen Rechtsvorgängers; Zuständigkeit der Behörde für die Feststellung der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 7 a Abs. 3 b, 3 c; EntschG § 12 Abs. 1 Satz 3
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit; Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Entscheidungskompetenz; Würdigkeitsprüfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 7a Abs. 3b, 3c; EntschG § 12 Abs. 1 S. 3
Vermögensrecht - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit; Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Entscheidungskompetenz; Würdigkeitsprüfung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 66 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.02.2006 - 3 B 90.05
Nachrangige Schädigung; Entschädigungsberechtigung, Restitutionsantrag, …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Zur Erlangung einer auf § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG gestützten Entschädigungsleistung ist gemäß § 7a Abs. 3c Satz 3 VermG ein gesonderter, eigenständiger und fristgebundener Antrag erforderlich (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2006 - BVerwG 3 B 90.05 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 8).Da, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2006 - BVerwG 3 B 90.05 - a.a.O.), der Entschädigungsanspruch nach § 7a Abs. 3c Satz 3 VermG einen eigenständigen Antrag erfordert, hat auch die gemäß § 7a Abs. 3c Satz 2 VermG i.V.m. Abs. 3b Satz 2 VermG durchzuführende Prüfung, ob der Anspruchsteller oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblich Vorschub geleistet hat (sog. Würdigkeitsprüfung) in dem Verfahren über den Entschädigungsanspruch und nicht im vermögensrechtlichen Verfahren zu erfolgen.
Dem Zweitgeschädigten soll durch das gesonderte Antragserfordernis eine Überlegungsfrist eingeräumt werden, ob er sein eigenes Verhalten oder das seines Rechtsvorgängers einer solchen Überprüfung unterwerfen will (Beschluss vom 1. Februar 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf, …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - (Buchholz 428 § 29 VermG Nr. 1) festgestellt hat, bezieht sich die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in § 29 Abs. 3 VermG eingefügte Zuständigkeit des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen nicht nur auf die Verfahren, in denen vermögensrechtliche Ansprüche auf § 1 Abs. 6 VermG gestützt werden, sondern auch auf alle sonstigen Verfahren, in denen neben Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG auch andere Ansprüche hinsichtlich desselben Vermögenswertes geltend gemacht werden.Der Einwand der Beklagten, dass es sich bei dem Anspruch nach § 7a Abs. 3c VermG nicht um einen konkurrierenden, sondern um einen zeitlich nachgeordneten, nämlich von der Bestandskraft der Rückgabe nach § 1 Abs. 6 VermG abhängigen Anspruch handele, für den die genannte Entscheidung des Senats vom 21. Januar 2004 (a.a.O.) nicht gelte, greift nicht durch.
- BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Die Gemeinsame Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Entschädigungsgesetz (EntschG) und Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) - Stand: April 2005 - geht vielmehr davon aus, dass auch im Fall des § 7a Abs. 3c VermG der Bescheid, mit dem die Restitution wegen Zweitschädigung abgelehnt wird, bereits eine Entscheidung über die Entschädigung dem Grunde nach umfassen sollte (…Teil A III 4 Rn. 9 f. der Arbeitshilfe; s.a. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26, demzufolge es für die Bejahung des § 3 Abs. 2 VermG ausreicht, dass die Berechtigung des Erstgeschädigten oder seines Rechtsnachfolgers zur Rückübertragung feststeht, auch wenn offen ist, wer von zwei Antragstellern tatsächlich der Berechtigte ist). - BVerwG, 21.09.2006 - 8 B 35.06
Umfang des Überzeugungsgrundsatzes gem. § 108 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Denn mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 in der Sache BVerwG 8 B 35.06, mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 4 K 674/03 - zurückgewiesen wurde, ist der Vorrang des früheren Beigeladenen zu 1 inzwischen rechtskräftig festgestellt. - VG Frankfurt/Oder, 08.12.2005 - 4 K 674/03
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Denn mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 in der Sache BVerwG 8 B 35.06, mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 4 K 674/03 - zurückgewiesen wurde, ist der Vorrang des früheren Beigeladenen zu 1 inzwischen rechtskräftig festgestellt.
- BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 1.09
Zuständigkeit des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen für …
Rn. 3 Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Oktober 2007 - BVerwG 8 C 11.06 - (Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 10) entschieden hat, ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung eines Zweitgeschädigten nach § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG zuständig, wenn die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen ist, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte (Erstgeschädigte) einer Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG unterlag. - VG Berlin, 24.05.2012 - 29 K 422.10
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
Da zudem auch die Klägerin lediglich Entschädigung beansprucht, kommt es nicht darauf an, ob sich die Entschädigungsberechtigung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 VermG oder aus § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 8 C 11.06 -, Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 11). - VG Berlin, 28.05.2009 - 29 A 175.07
Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz
Im Übrigen ist zur Erlangung der auf § 7 a Abs. 3 b Satz 1 VermG gestützten Entschädigungsleistung schon wegen der damit verbundenen Unwürdigkeitsprüfung ein gesonderter, eigenständiger und fristgebundener Antrag erforderlich (vgl. für den Antrag nach § 7 a Abs. 3 c Satz 1 VermG BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 8 C 11.06 - ZOV 2007, 237;… Beschluss vom 1. Februar 2006 - 3 B 90.05 - a.a.O.). - VG Berlin, 29.04.2010 - 29 A 161.07
Höhe der Entschädigung für den "Ariseur" nach vergleichsweiser Einigung mit dem …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass diese Behörde für Ansprüche nach § 7 a Abs. 3 c VermG zuständig ist, denn Sinn und Zweck der Einfügung des § 29 Abs. 3 VermG liegt in einer einheitlichen und zügigen Durchführung der noch offenen Verfahren, die sich (auch) nach § 1 Abs. 6 VermG richten, also den Bereich des NS-Unrechts betreffen (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 8 C 11.06 - juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.09.2006 - 8 B 34.06 (8 C 11.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revivion; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bezüglich der Entscheidungskompetenz im Entschädigungsverfahren über den Ausschlussgrund der "Unwürdigkeit"
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.12.2005 - 4 K 2034/00
- VG Frankfurt/Oder, 08.12.2005 - 4 K 2034/00
- BVerwG, 22.09.2006 - 8 B 34.06 (8 C 11.06)
- BVerwG, 09.11.2006 - 8 C 11.06
- BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.09.2006 - 8 B 35.06
Umfang des Überzeugungsgrundsatzes gem. § 108 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2006 - 8 B 34.06
Rn. 3 Soweit sie einen Verfahrensfehler darin sieht, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren entschieden habe, bevor die Entscheidung im Verfahren VG 4 K 674/03 bestandskräftig war, was nur durch eine Verbindung beider Verfahren zu gemeinsamer Entscheidung im Rahmen eines Revisionsverfahrens behoben werden könne, geht die Beschwerde ins Leere, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts im Verfahren 4 K 674/03 nach Zurückweisung der dortigen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - rechtskräftig geworden ist. - VG Frankfurt/Oder, 08.12.2005 - 4 K 674/03
Auszug aus BVerwG, 22.09.2006 - 8 B 34.06
Rn. 3 Soweit sie einen Verfahrensfehler darin sieht, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren entschieden habe, bevor die Entscheidung im Verfahren VG 4 K 674/03 bestandskräftig war, was nur durch eine Verbindung beider Verfahren zu gemeinsamer Entscheidung im Rahmen eines Revisionsverfahrens behoben werden könne, geht die Beschwerde ins Leere, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts im Verfahren 4 K 674/03 nach Zurückweisung der dortigen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - rechtskräftig geworden ist.
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| BVerwG, 09.11.2006 - 8 C 11.06 |
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