Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines Kriegsdienstes mit der Waffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.03.1963 - 4762/62
- BVerwG, 14.02.1967 - VII B 114.63
- BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1203
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Insbesondere ist es, wie das erkennende Gericht schon in seinem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (DVBl. 1969, 748) ausgeführt hat, nicht zu beanstanden, wenn die Tatsacheninstanz, wie hier, die Annahme einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnt mit der Begründung, eine solche lasse sich nicht feststellen, da der Wehrpflichtige sich mit den Fragen, von denen die Berechtigung seiner Kriegsdienstverweigerung abhänge, nicht entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten und Anlagen auseinandergesetzt habe.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Doch können solche verstandesmäßigen oder vernunftmäßigen Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ersetzen (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 -). - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]).
- BVerwG, 22.03.1973 - VI B 5.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung …
Entsprechendes gilt auch, soweit in der Beschwerdeschrift möglicherweise eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 97.67 - (BVerwGE 30, 358) und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28 = NJW 1970, 1203) geltend gemacht werden soll.Es ist auch nicht richtig, daß das Verwaltungsgericht - wie der Beschwerdeführer offenbar anzunehmen scheint - im Widerspruch zu dem Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - die Ausführungen des Klägers "in seinem Verhältnis zum Staat und dessen Staatsform" bei der Entscheidung über seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer "negativ" bewertet habe.
- BVerwG, 20.06.1977 - 6 CB 19.77
Begründung einer Abweichungsrüge - Teilbarkeit des Gewissens
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun.Es die Urteile vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 111.73 - beruft, wird auch dieser Vortrag den Verfahrensanforderungen nicht gerecht.
- BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von …
Zu Unrecht macht der Kläger ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des - früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen - VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) ab.- Abgesehen davon, daß das Verwaltungsgericht das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - ausdrücklich in der Entscheidungsbegründung angeführt hat, hält sich seine rechtliche Betrachtungsweise auch bei der Würdigung des konkreten Falles im Rahmen der Rechtsauffassung dieses Urteils.
- BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 48.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Der Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hängt nicht von der Einstellung des Wehrpflichtigen zum Staat und dessen Staatsform ab (Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 28]).Vielmehr muß die durch das Grundgesetz geschützte Kriegsdienstverweigerung auf der ernsten sittlichen Überzeugung beruhen, unter gar keinen Umständen - es sei denn aus Notwehr oder zur Nothilfe - mit der Waffe Menschen töten zu können, seien es nun Bürger des Idealstaates, hier aus der Sicht des Klägers solche der DDR, seien es diejenigen irgendeines anderen Staatswesens (vgl. Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - [a.a.O.], ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84
Prozesskostenhilfe
Eine derartige grundsätzliche und uneingeschränkte Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Kriege hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Wehrpflichtige zwar seine Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen im allgemeinen als mit seinem Gewissen unvereinbar abgelehnt, sich aber imstande gesehen hat, unter bestimmten Voraussetzungen etwa in bestimmten historischen Situationen oder unter anderen als den derzeit herrschenden politischen und militärischen Verhältnissen, doch an einem Kriege teilzunehmen (sogenannte situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung), so zum Beispiel gegenüber einem Angreifer, dessen Armee ausschließlich aus freiwilligen Soldaten besteht (vgl. Urteil des 8. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - ; ebenso schon Urteil des 7. Senats vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - ), zugunsten eines Staates, dessen Staatsform dem Wehrpflichtigen verteidigenswert erscheint (vgl. Urteil des 8. Senats vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - ), im Falle eines aussichtsreichen Verteidigungskrieges gegen einen mit Vernichtungsabsicht vorgehenden Angreifer (vgl. Urteile des 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 114.68 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - ), gleichermaßen bei prinzipieller Ablehnung militärischer Gewalt gegen einen Angriff von außen, aber gleichzeitiger Bejahung der Anwendung tödlicher Gewalt gegen Menschen als Mittel der politischen Auseinandersetzung und der gewaltsamen Durchsetzung innenpolitischer Ziele (vgl. Urteil des 8. Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - <BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32>) oder der Bereitschaft zur Waffenanwendung gegen Putschisten im Bürgerkrieg zur Verteidigung der Staatsform (vgl. Urteil des 6. Senats vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - ), im Falle der Beschränkung der Ablehnung des Kriegsdienstes auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen (vgl. Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ), bei der Bereitschaft zu einer erfolgversprechenden Abwehr weniger Angreifer (vgl. Urteil des 6. Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 2.73 - ) wie überhaupt im Falle der Bereitschaft zu einem Dienst, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>), wie dies etwa beim Verminen von Straßen der Fall sein kann (vgl. Beschluß des 6. Senats vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - und Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - ). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Der Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hängt zwar nicht von der Einstellung des Wehrpflichtigen zum Staat und dessen Staatsform ab (vgl. Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 -[Buchholz a.a.O. Nr. 28]). - BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77
Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines …
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun. - BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die …
Die Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 11) und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) betreffen keine Fälle innerstaatlicher gewaltsamer Erhebung. - BVerwG, 06.08.1985 - 6 CB 40.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
Soweit die Beschwerde schließlich rügt, das vorinstanzliche Urteil weiche von dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) ab, ist nicht in der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargetan, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser Rechtssatz von einem abstrakten Rechtssatz abweicht, auf dem die jeweilige Divergenzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - m.w.N.). - BVerwG, 17.05.1982 - 6 CB 11.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer echten …
Das Verwaltungsgericht hat nicht etwa - im Gegensatz zu den Grundsätzen des von der Beschwerde erwähnten Urteils vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) seine Entscheidung von der "Unrichtigkeit" der Erwägungen des Klägers zu dem Problem eines Verteidigungskrieges abhängig gemacht, sondern von der fehlenden geistigen Durchdringung dieses Problems durch den Kläger. - BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 11.05.1983 - 6 CB 26.83
Eignung der Erörterung der Sterbehilfeproblematik und der Notwehr- und …
- BVerwG, 27.03.1974 - VI B 23.74
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
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