Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30a Abs. 1 Satz 1
Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche ... - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 1 Satz 1
Abgleichen mit den Angaben in einem Adressbuch; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Anforderungen an eine Konkretisierung des angemeldeten Vermögensgegenstandes; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Bezugnahme auf Akten und ...
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30a Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Individualisierbarkeit von Vermögenswerten durch Bezugnahme auf Akten über die Entziehung oder den Zwangsverkauf von Grundstücken jüdischer Eigentümer i.R.d. Globalanmeldung 3 - Konkretisierung eines zurückbegehrten Vermögenswertes i.R.d. Globalanmeldung 3 der Jewish ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen: Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung, Konkretisierung des zurückbegehrten Vermögenswertes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - Bezug genommen.In Anlehnung an das Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 = BVerwGE 119, 145, 150 f.), das sich zum ersten Mal mit der Globalanmeldung auf der Grundlage der Anmeldung 3 befasste, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219 ) folgende Anforderungen für eine wirksame Globalanmeldung aufgestellt:.
Es muss sich ein Anstoß oder Hinweis ergeben, dass Inhalt der betreffenden Akten eine Entziehung oder ein Zwangsverkauf jüdischen Vermögens ist (Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O. S. 229).
Einen einfachen Abgleich der Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse ergeben, mit jüdischen Adressbüchern, hat der Senat nur mit dem Ziel zugelassen festzustellen, ob der Eigentümer Jude war (Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O.).
Dabei reicht der abstrakte Verweis auf Archive und sonstige Materialien, weil er sich nur allgemein auf Aktensammlungen und nicht konkrete Akten bezieht, nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 2004 a.a.O. S. 230).
Mithin kommt es entscheidend auf die Bezugnahme auf ein bestimmtes Aktenstück an, das zu einem gegenständlich und örtlich näher umgrenzten Vermögensgegenstand hinführt (Urteil vom 24. November 2004 a.a.O. S. 231).
- BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06
In Anlehnung an das Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 = BVerwGE 119, 145, 150 f.), das sich zum ersten Mal mit der Globalanmeldung auf der Grundlage der Anmeldung 3 befasste, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219 ) folgende Anforderungen für eine wirksame Globalanmeldung aufgestellt:.Vermögenswerte, sofern diese aus den nachfolgend aufgezählten Archiven, deren Bestände und Akten (siehe Anlage) feststellbar sind" (vgl. Abdruck der Globalanmeldungen im Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 f.).
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06
Der erkennende Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 13. Dezember 2004 - BVerwG 8 C 3.06 - (ZOV 2007, 87 ff.) unter Hinweis auf die beiden vorgenannten Urteile des 7. und des 8. Senats die Rechtsprechung fortentwickelt und zusammengefasst: "Danach ist einer Globalanmeldung die Anerkennung nicht zu versagen, wenn die Anmeldung selbst und die dazugehörigen Anlagen zu bestimmten Vermögensgegenständen führen und damit die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllen (…UA Rn. 20).
- BVerwG, 20.12.2017 - 8 B 15.17
Vermögensrechtliche Ansprüche wegen des verfolgungsbedingten Verlustes der …
Rn. 3 Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41) nicht den Rechtssatz aufgestellt, eine Bezugnahme auf Akten erfülle dann die Voraussetzungen einer wirksamen Anmeldung nach §§ 30, 30a VermG, wenn bereits die Bezeichnung der Akte einen Hinweis auf den Vermögenswert und seine Schädigung gebe und dieser Vermögenswert in der Akte selbst gegenständlich und örtlich bestimmt werde.Es genüge vielmehr, dass diese sich aus Akten und Unterlagen ergebe, auf die in der Anmeldung verwiesen worden sei (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 LS2 und S. 226, 228 f. und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41, Rn. 17).
Dies setze voraus, dass die in Bezug genommenen Akten zu einem Schädigungstatbestand und einem bestimmten Vermögenswert hinführen (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41, Rn. 26).
Rn. 4 Dazu genügt nach den angeblichen Divergenzentscheidungen, dass der Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines bestimmten feststellbaren Vermögenswerts eines jüdischen Eigentümers ist und der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41, Rn. 23 und 26).
- BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08
Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens; …
Obschon diese Frage im bisherigen Verfahren problematisiert war, ist das Verwaltungsgericht auf diese Normen nicht näher eingegangen und hat sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die Individualisierbarkeit bei Globalanmeldungen (zuletzt präzisiert mit Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41) nicht befasst.Die Bezeichnung der Akten und die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung muss demnach einerseits einen Hinweis darauf geben, dass Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist und andererseits, dass der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (Urteil vom 28. November 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 96.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 91.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 95.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 89.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 93.10
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 92.10
Verstoß gegen § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO mangels Berücksichtigung sämtlicher Aussagen …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 94.10
Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz …
Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung für die Globalanmeldung im Sinne der ersten Alternative zu beantworten (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = juris Rn. 16 ff.) und für die Einzelanmeldung - etwa von ehemaligen Betriebsgrundstücken eines Unternehmens, die nicht in der Anmeldung oder den dort bezeichneten Unterlagen selbst benannt sein müssen - im Sinne der zweiten Alternative.Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 = LKV 2008, 364 ) davon ausgegangen, dass mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet wird, sodass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedurfte.
- BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12
Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 90.10
Im Falle einer von den Umständen des Einzelfalles geprägte Frage fehlt eine …
- BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21
Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid …
- BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 23.13
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 11.07.2017 - 8 B 46.16
Rückübertragung beweglichen Vermögens; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 50.22
Nachsichtgewährung bei Anwendung der Fristen des § 1 Abs. 1a NS-VEntschG
- BVerwG, 15.01.2010 - 8 B 63.09
Wirksamkeit einer Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Angabe eines …
- OLG Brandenburg, 14.08.2018 - 2 U 13/17
Amtshaftung wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für …
- VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 343.18
NS-Verfolgungsentschädigung: Globalanmeldung ANM-3 unter Bezugnahme auf …
- VG Berlin, 26.05.2011 - 29 K 126.09
Universität Leipzig verliert altägyptische Sammlung Prof. Dr. Georg Steindorff
- VG Berlin, 15.02.2024 - 29 K 112.22
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06 (8 C 12.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06
Ein Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen im Lichte der jüngsten Rechtsprechung der beiden für das Vermögensrecht zuständigen Senate - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - und vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 -, sowie Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - an eine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany, INC. - BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 24.04
Der Kläger wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung einer …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06
Ein Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen im Lichte der jüngsten Rechtsprechung der beiden für das Vermögensrecht zuständigen Senate - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - und vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 -, sowie Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - an eine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany, INC. - BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05
Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06
Ein Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen im Lichte der jüngsten Rechtsprechung der beiden für das Vermögensrecht zuständigen Senate - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - und vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 -, sowie Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - an eine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany, INC.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.2006 - 8 C 12.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren
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