Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 86
Restitution von Mietwohngrundstücken; Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung; Voraussetzungen für eine Vermutung. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks auf eine Erbengemeinschaft nach Überführung in das Eigentum des Volkes; Überschuldung des Grundstücks als Grund für die Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Herleitung der Annahme einer tatsächlichen Vermutung aus Erfahrungstatsachen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 86
Restitution von Mietwohngrundstücken; Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung; Voraussetzungen für eine Vermutung - bund.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 86
Offene Vermögensfragen: Restitution von Mietwohngrundstücken, Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung, Voraussetzungen für eine Vermutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig - 3 K 1459/06
- VG Frankfurt/Oder, 27.12.2006 - 3 K 1459/06
- BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
Papierfundstellen
- NJ 2008, 520
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99
Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
Diese Vermutung wird im Regelfall nicht durch abweichende Angaben des Eigentümers in der Verzichtserklärung widerlegt und ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Eigentümer, ohne genauere Vorstellungen über das Verhältnis der notwendigen Aufwendungen zum Grundstückswert zu haben, beim Verzicht allgemein von der schlechten Ertragszahl des Grundstücks und dem Umstand hat leiten lassen, einem ständig wachsenden negativen Saldo ausweichen zu müssen (stRspr; vgl. Urteile vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 = BVerwGE 98, 87 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7).Dagegen spricht bereits die Kenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aus anderen Revisionsverfahren, wonach es nicht tunlich war, in der Verzichtserklärung als Motiv für die Aufgabe des Privateigentums die dauernde Überschuldung anzugeben; denn die angestrebte Übernahme des Grundstücks in Volkseigentum konnte dadurch erschwert werden (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
Diese Vermutung wird im Regelfall nicht durch abweichende Angaben des Eigentümers in der Verzichtserklärung widerlegt und ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Eigentümer, ohne genauere Vorstellungen über das Verhältnis der notwendigen Aufwendungen zum Grundstückswert zu haben, beim Verzicht allgemein von der schlechten Ertragszahl des Grundstücks und dem Umstand hat leiten lassen, einem ständig wachsenden negativen Saldo ausweichen zu müssen (stRspr; vgl. Urteile vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 = BVerwGE 98, 87 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7). - BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05
Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
In seinen Entscheidungen vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79) und vom 26. April 2006 - BVerwG 8 C 17.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 34) hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob diese Vermutungsregel auch in Fällen der Enteignung eingreift. - BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter, …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
Ob beim jeweiligen Falle ein solcher typischer Geschehensablauf als Grundlage einer tatsächlichen Vermutung vorliegt, hat das Tatsachengericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht festzustellen (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21). - BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG
Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07
In seinen Entscheidungen vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79) und vom 26. April 2006 - BVerwG 8 C 17.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 34) hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob diese Vermutungsregel auch in Fällen der Enteignung eingreift.
- BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 15.08
Erhebliches Vorschubleisten; SS-Hauptamt; Germanische Leitstelle; Waffen-SS; …
Hier folgt dies aus der Erfahrungstatsache (vgl. hierzu auch Urteil vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 12.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG ), dass jedenfalls alle, welche sich nicht nur in unbedeutender Weise einer Aufgabe innerhalb eines der Terrorsysteme der NS-Zeit widmeten, dies zum erheblichen Nutzen und Vorteil für den NS-Staat getan und sich damit objektiv als "willige Vollstrecker" der übergeordneten NS-Ideologie betätigt haben. - FG München, 17.12.2014 - 1 K 1107/11
Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche setzt wirksame …
Rn. 104 Auch wenn sich somit aus der Taufanmeldung sowie der Taufbestätigung eine zu Lasten des Klägers zu berücksichtigende tatsächliche Vermutung (vgl. hierzu etwa BVerwG-Urteil vom 25. Juni 2008 8 C 12/07, juris) der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben ergeben kann, wurde diese jedenfalls durch das Ergebnis der mündlichen Verhandlung widerlegt (…vgl. hierzu etwa BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68). - BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131), vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 8 C 2.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 50) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 12.07 - (ZOV 2008, 216) abgewichen. - VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09 Hier folgt dies aus der Erfahrungstatsache (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 12.07 - juris), dass alle, die sich nicht nur in unbedeutender Weise einer Aufgabe innerhalb eines der Terrorsysteme der NS-Zeit widmeten, dies zum erheblichen Nutzen und Vorteil für den NS-Staat getan und sich damit objektiv als "willige Vollstrecker" der übergeordneten NS-Ideologie betätigt haben.
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