Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
VwGO § 42 Abs. 1; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Ablehnung eines Antrags auf Rückübertragung; redlicher Erwerb; - durch Erbgang; Erbauseinandersetzungsvertrag; Gesamthand; Bruchteilseigentum - Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks - Redlicher Erwerb des Eigentums als Ausschlussgrund - Folgen des Abschlusses eines Erbauseinandersetzungsvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 42 Abs. 1; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Klageart; Anfechtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; redlicher Erwerb; Erbauseinandersetzungsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.01.1999 - 31 A 32.96
- BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Der Kauf des Grundstücks im Jahre 1937 ist allerdings nicht redlichkeitsgeschützt, weil er vor dem 9. Mai 1945 erfolgt war (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG), und die Erbfälle als solche, wie sie in der Familie der Beigeladenen in den Jahren 1946 und 1965 eingetreten sind, werden von dieser Vorschrift nicht erfasst (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 [315] = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1 [13] m. w. N.). - BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95
Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen wie der Erblasser (vgl. Bundesverfassungsgericht [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884). - BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97
Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Diese Konstellation ist mit einer Erwerbshandlung durch ein Insichgeschäft nicht vergleichbar, mit dem etwa ein vom Alteigentümer bestellter Vertreter einen Miteigentumsanteil an dem Restitutionsgrundstück an sich selbst veräußert (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16 S. 38 [39] sowie vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 [91]). - BVerwG, 27.02.1995 - 7 B 49.95
Forderung der Rückübertragung eines mit einer Datsche bebauten Grundstückes - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Diese Konstellation ist mit einer Erwerbshandlung durch ein Insichgeschäft nicht vergleichbar, mit dem etwa ein vom Alteigentümer bestellter Vertreter einen Miteigentumsanteil an dem Restitutionsgrundstück an sich selbst veräußert (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16 S. 38 [39] sowie vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 [91]).
- BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; …
Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11). - BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 7.05
Bodenreformgrundstücke: Zuteilung, Vererbung, Übertragung und redlicher Erwerb …
Durch die Auseinandersetzung untereinander hat sich deren ererbte Rechtsposition nicht verändert (vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ). - BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00
Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 …
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - abweicht.Dieser Rechtssatz steht im Widerspruch zu dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 -, mit dem entschieden worden ist, dass aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags kein redlicher Erwerb von Mit- oder Alleineigentum am Nachlassgegenstand im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG möglich ist.
- BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16
Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch; …
Ein Eigentumserwerb kraft letztwilliger Verfügung oder kraft gesetzlicher Erbfolge fällt daher nicht in ihren Anwendungsbereich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 15.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 = juris Rn. 55), und zwar auch dann nicht, wenn sich daran eine rechtsgeschäftliche Erbauseinandersetzung anschließt, die dem einzelnen Miterben einen bestimmten Nachlassgegenstand zuteilt (BVerwG, Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 = juris Rn. 24 f.). - BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; …
Der Bevollmächtigte der Erbengemeinschaft G. verwies zur Frage des Verkaufs von Erbteilen auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 (BVerwG 8 C 12.99 ) und des Verwaltungsgerichts Dessau vom 22. November 2005 (3 A 170/03). - BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen; …
- BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
Erwerb; Erbfall; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft.
Wie der Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ) im Einzelnen ausgeführt hat, werden - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - Erbfälle von der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht erfasst. - BVerwG, 19.12.2005 - 8 B 75.05
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen, wie der Erblasser" (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884; Senatsurteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11). - BVerwG, 18.09.2001 - 8 B 159.01
Voraussetzungen für Zulassung der Revision bei fehlender Divergenz
- BVerwG, 30.08.2001 - 7 C 29.00
Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - …
Hieran ändert es nichts, dass sie dazu durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11) veranlasst worden ist, das - anders als im Fall einer Rechtsänderung (zur Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO vgl. Beschluss vom 1. August 1991 - BVerwG 7 C 27.90 - NJW 1991, 2920) - lediglich die (bereits bisher) bestehende Rechtslage klarstellt. - BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 16.01
Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert als …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.2001 - 8 KSt 11.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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