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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2096
BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82 (https://dejure.org/1984,2096)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1984 - 8 C 122.82 (https://dejure.org/1984,2096)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1984 - 8 C 122.82 (https://dejure.org/1984,2096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Familienheim - Steuerbegünstigte Anerkennung - Buchgrundstück - Gewerberäume - Geschäftsräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 737
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 171.81

    Altenteilerwohnung - Buchgrundstück - Wohnung des Hofeigentümers - …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Neu geschaffen ist nach § 2 Abs. 1 II. WoBauG Wohnraum, der durch Neubau, Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude geschaffen worden ist (…vgl. auch Urteile vom 14. Mai 1975, a.a.O., und vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - UA S. 9).

    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - (UA S. 12) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, behandelt das Zweite Wohnungsbaugesetz den in einem Familienheim mit zwei Wohnungen geschaffenen Wohnraum als Förderungseinheit; namentlich trifft § 39 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b II. WoBauG in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 Buchst. a, 7 und 9 II. WoBauG eine eindeutige Regelung für Familienheime mit zwei Wohnungen dahin, daß diese nur entweder im ganzen als steuerbegünstigt anzuerkennen oder insgesamt nicht anzuerkennen sind (so schon das Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 ; vgl. ferner Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 , vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 63.79 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 31 S. 87 ).

    Denn weder die Eigentümerwohnung noch die zweite Wohnung eines Familienheimes können eine "andere Wohnung" sein; die Wohnungstypen Familienheim und "andere Wohnung" können auf demselben Buchgrundstück nicht miteinander "kombiniert" werden, sondern schließen einander aus (Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - UA S. 12).

  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 115.73

    Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Die Merkmale "neu geschaffen" und "bezugsfertig geworden" sind insoweit deckungsgleich, als eine Wohnung jedenfalls im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erst geschaffen ist, wenn sie bezugsfertig ist (vgl. Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG VIII C 115.73 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 12 S. 1 ).

    Neu geschaffen ist nach § 2 Abs. 1 II. WoBauG Wohnraum, der durch Neubau, Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude geschaffen worden ist (vgl. auch Urteile vom 14. Mai 1975, a.a.O., und vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - UA S. 9).

  • BVerwG, 24.07.1980 - 8 B 18.80

    Mehrflächenbedarf wegen beruflicher Interessen - Begriff des beruflich genutzten …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Namentlich sind auch solche Räume innerhalb einer Wohnung, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken verwendet werden, mit ihrer Grundfläche in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 8 B 51.78 - und vom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 6 S. 9 und Nr. 8 S. 10 ).

    Nur Gewerberäume (Geschäftsräume), die schon nach objektiven Merkmalen, insbesondere ihrer baulichen Anlage, nicht als Wohnräume anzusehen sind - wie etwa ein Ladengeschäft -, sind nicht Teil einer Wohnung und haben eine Nutzfläche, die bei der Wohnflächenberechnung nicht zu berücksichtigen ist, wie § 42 Abs. 4 Nr. 3 II. BV klarstellt (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 und vom 24. Juli 1980, a.a.O.; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, II. WoBauG § 7 Anm. 8 ).

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79

    Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - (UA S. 12) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, behandelt das Zweite Wohnungsbaugesetz den in einem Familienheim mit zwei Wohnungen geschaffenen Wohnraum als Förderungseinheit; namentlich trifft § 39 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b II. WoBauG in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 Buchst. a, 7 und 9 II. WoBauG eine eindeutige Regelung für Familienheime mit zwei Wohnungen dahin, daß diese nur entweder im ganzen als steuerbegünstigt anzuerkennen oder insgesamt nicht anzuerkennen sind (so schon das Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 ; vgl. ferner Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 , vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 63.79 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 31 S. 87 ).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81

    Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Nur mit Rücksicht darauf, daß der Bauherr eines Familienheims mit zwei Wohnungen neuen Wohnraum sowohl für sich und (oder) seine Angehörigen als auch für einen zweiten selbständigen Haushalt schafft, wird ihm die Steuerbegünstigung für das gesamte Gebäude gewährt, dessen Finanzierung ihm durch die Förderung auch des Baus der zweiten Wohnung erleichtert werden soll (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 ).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 52.73

    Steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung von Kellergeschoßräumen - Einfamilienhaus …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Wohnräume mit einer Wohnfläche sind grundsätzlich alle zu einer Wohnung gehörenden Räume (vgl. § 42 Abs. 1 II. BV) ohne Rücksicht darauf, wie diese Räume genutzt werden (vgl. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 52.73 - BVerwGE 48, 324 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 59.80

    Familienheim - Steuerbegünstigung - Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Eine anfängliche bestimmungswidrige Nutzung des Familienheimes muß deswegen unter den gleichen Voraussetzungen wie die nachträgliche Änderung der zulässigen Nutzung zur Einbuße der Subvention führen (vgl. auch Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 59.80 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 86.80

    Wohnungsrecht - Wohnflächengrenze - Beruf

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Ob die Voraussetzungen für die vom Kläger begehrte Anerkennung seines Wohnhauses als steuerbegünstigte Wohnung vorliegen, ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu beurteilen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 86.80 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 34 S. 1 und nunmehr § 82 Abs. 4 Satz 1 II. WoBauG in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1980, BGBl. I S. 1085).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 51.78

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Erteilung einer Bescheinigung …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Namentlich sind auch solche Räume innerhalb einer Wohnung, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken verwendet werden, mit ihrer Grundfläche in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 8 B 51.78 - und vom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 6 S. 9 und Nr. 8 S. 10 ).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82
    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - (UA S. 12) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, behandelt das Zweite Wohnungsbaugesetz den in einem Familienheim mit zwei Wohnungen geschaffenen Wohnraum als Förderungseinheit; namentlich trifft § 39 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b II. WoBauG in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 Buchst. a, 7 und 9 II. WoBauG eine eindeutige Regelung für Familienheime mit zwei Wohnungen dahin, daß diese nur entweder im ganzen als steuerbegünstigt anzuerkennen oder insgesamt nicht anzuerkennen sind (so schon das Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 ; vgl. ferner Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 , vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 63.79 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 31 S. 87 ).
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 121.72

    Anerkennung einer in einem Einfamilienhaus untergebrachten Wohnung als …

  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 63.79

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Familienheim mit zwei Wohnungen - Schwimmbad - …

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 116.83

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Wirtschaftsräume und …

    Bei der Beurteilung des Klagebegehrens ist von dem Grundsatz auszugehen, daß alle (ausschließlich) zu einer Wohnung gehörenden Räume ohne Rücksicht darauf, wie diese Räume genutzt werden, Wohnräume mit Wohnfläche sind (vgl.Urteile vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 52.73 - BVerwGE 48, 324 undvom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ).

    Namentlich sind auch solche Räume innerhalb einer Wohnung, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken verwendet werden, regelmäßig mit ihrer (vollen) Grundfläche in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen (vgl. Urteil vom 30. November 1984, a.a.O. m.weit.Nachw.).

    Beiden gesetzlichen Regelungen ist zweifelsfrei zu entnehmen, daß selbst die ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzten Räume einer Wohnung als Wohnräume mit Wohnfläche zu qualifizieren sind (vgl.Beschluß vom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 8 S. 10 und Urteil vom 30. November 1984, a.a.O.).

    Geschäftsräume im Rechtssinne sind nur Räume, die sich schon durch objektive Merkmale, insbesondere ihre bauliche Ausgestaltung und Lage, in deutlicher Unterscheidung von Wohnräumen als nicht zur Wohnung gehörende Geschäftsräume darstellen (vgl.Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 8 B 51.78 - undvom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 6 S. 9 und Nr. 8 S. 10 ;Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ; ferner BFH, Urteile vom 13. August 1969 - II 213/65 - BFHE 98, 210 undvom 2. März 1971 - II R 141/67 - BFHE 102, 129 ; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, II. WoBauG, § 7 Anm. 8 ; Abschnitt 6 Abs. 3 Satz 3 Buchst. e II. WoBauGVwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1983

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89

    Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen

    Bei Familienheimen mit zwei Wohnungen kann von Rechts wegen nur das Familienheim insgesamt, nicht aber jede einzelne der beiden Wohnungen für sich allein als steuerbegünstigt anerkannt werden (st. Rspr.;… vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] , vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79], vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 12…, vom 24. August 1983, a.a.O. S. 17, vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 , vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 , vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 und vom 27. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.88 -).

    Um dieses Ziel zu erreichen, soll über die zusätzliche Förderung der Errichtung einer zweiten Wohnung dem Bauherrn die Finanzierung seines Gesamtbauvorhabens erleichtert werden (…vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64], vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f. und vom 30. November 1984, a.a.O. S. 8).

    Auf einem Grundstück, auf dem sich kein Familienheim befindet, können steuerbegünstigte "andere Wohnungen" ohne weiteres auch mit nicht anerkennungsfähigen Wohnungen errichtet werden (vgl. Urteile vom 30. November 1984, a.a.O. S. 8 f. …und vom 27. Juni 1985, a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 101.83

    Wohnungsrecht - Andere Wohnung - Steuerbegünstigung - Mindestausstattung

    Daß innerhalb eines Familienheims in Ermangelung einer darin befindlichen zweiten Wohnung im Rechtssinne sämtliche Räume des Hauses der einen (Eigentümer-)Wohnung zugerechnet werden müssen, liegt daran, daß bei einem Familienheim nach dessen gesetzlicher Begriffsbestimmung das auf dem Grundstück befindliche Wohngebäude als solches Förderungsgegenstand ist, das nur entweder im ganzen als steuerbegünstigt anerkannt werden kann oder insgesamt nicht anerkennungsfähig ist (…vgl. Urteile vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 12 …und vom 24. August 1983, a.a.O. S. 18 sowie vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 und vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - UA S. 7 jeweils m.weit.

    Steuerbegünstigte "andere Wohnungen" können sich vielmehr zusammen mit nicht anerkennungsfähigen freifinanzierten Wohnungen oder gewerblich genutzten Räumen in einem Gebäude befinden, da eine andere Wohnung im Gegensatz zum Familienheim nicht das gesamte Grundstück umfaßt (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - UA S. 9 f.).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 95.83

    Einfamilienhaus - Steuerbegünstigung - Überschreitung der Wohnflächengrenze - …

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß alle (ausschließlich) zu einer Wohnung gehörenden Räume, ohne Rücksicht darauf, wie diese Räume genutzt werden, Wohnräume mit einer Wohnfläche sind (vgl. Urteile vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 52.73 - BVerwGE 48, 324 [BVerwG 11.06.1975 - VIII C 52/73] und vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 8 C 32.85

    Wohnflächenberechnung - Hobbyräume

    Namentlich sind auch solche Räume innerhalb einer Wohnung, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken verwendet werden, regelmäßig mit ihrer (vollen) Grundfläche in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen (vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 …und vom 29. November 1985, a.a.O. S. 46).
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische …

    Daß eine für besondere berufliche Bedürfnisse zugebilligte Mehrfläche ausschließlich beruflich genutzt werden darf, ergibt sich für öffentlich geförderte Familienheime aus § 7 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG, wonach (auch) ein (öffentlich gefördertes) Familienheim seine Eigenschaft nicht verliert, wenn weniger als die Hälfte der Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes anderen als Wohnzwecken, insbesondere gewerblichen oder beruflichen Zwecken, dient (vgl. dazu Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ), und aus § 6 Abs. 1 Satz 2 WoBindG, wonach eine Selbstbenutzungsgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn der Bauherr eines Eigenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder wenn seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen.
  • BVerwG, 27.06.1990 - 8 C 22.88

    Familienheim - Nutzung als Ferienwohnung - Steuerbegünstigung

    Denn bei Familienheimen mit zwei Wohnungen kann von Rechts wegen nur das Familienheim insgesamt, nicht auch jede einzelne der beiden Wohnungen für sich allein als steuerbegünstigt anerkannt werden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] , vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 , vom 24. August 1983 - BVerwG 8 C 127.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 37 S. 16 , vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 , vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 47.90

    Steuerbegünstigtes Familienheim - Neuschaffung von Wohnbereich

    Um dieses Ziel zu erreichen, soll die zusätzliche Förderung der Errichtung einer zweiten Wohnung dem Bauherrn die Finanzierung seines Gesamtbauvorhabens erleichtern (…vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 , vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f., und vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 ).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 33.89

    Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigt

    Steuerbegünstigte andere Wohnungen können sich auch mit nicht anerkennungsfähigen freifinanzierten Wohnungen oder gewerblich genutzten Räumen in einem Gebäude befinden, da eine andere Wohnung - im Gegensatz zu einem Familienheim - nicht das gesamte Grundstück einschließt (vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 [9] und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 [3 f.]).
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