Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - Glaubhaftmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.10.1983 - 2043 IV 83
- BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 125.83
- BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 48
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 42.80
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
"Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ).Die in § 13 Abs. 3 MustV genannte Zweijahresfrist bemißt sich bis zum Zeitpunkt der Einberufung (vgl. Urteil vom 26. August 1981, a.a.O. S. 2) und wird daher mit dem hier auf den 16. Mai 1983 festgesetzten Gestellungstermin überschritten.
- BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Die Annahme des angefochtenen Urteils, der diesbezügliche Sachvortrag des Klägers werde durch den Hinweis der Beklagten auf das Gutachten der Orthopädischen Poliklinik der Universität München vom 15. April 1982 nicht entkräftet, beruht schon deshalb auf einem denkgesetzlich zulässigen Schluß (vgl. dazu Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72/VIII C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 ), weil - worauf das angefochtene Urteil zutreffend hinweist, - jenes Gutachten nicht nur zu einem anderen Beweisthema, nämlich zur Frage der Wehrdienstfähigkeit des Klägers am 30. Juni 1981, Stellung nimmt, sondern auch der im Gutachten mitgeteilte Befund bei einer ärztlichen Untersuchung des Klägers am 12. Januar 1982 erhoben wurde und sich später verändert haben kann, während das vom Kläger vorgelegte ärztliche Attest vom 7. Juli 1982 auch die Entwicklung des Beschwerde- und Krankheitsbildes in der Folgezeit berücksichtigt. - BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Die Anhörung soll dem Betroffenen mit dem Hinweis, etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einberufung vorzubringen, Gelegenheit zur Stellungnahme geben (vgl. Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307 [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]).
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 35.80
Zivildienst - Vereitelung - Zustellung - Einberufungsbescheid - Anhörung
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. - BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74
Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des § …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
"Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ). - BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81
Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines …
- BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Einberufungszeitpunkt - Anhörungsgebot - Dienstpflichtiger - Einberufungstermin
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. - BVerwG, 25.09.1984 - 8 C 78.84
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Einberufung während des ersten …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl.
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89
Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der …
Das Fehlen einer rechtlich gebotenen Tauglichkeitsüberprüfung führt zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ). - BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 2.95
Erfordernis des Umfassens des gesamten Zeitraumes zwischen Musterung und …
Das angefochtene Urteil hält die erst mit Schreiben seiner Prozeßvertreter vom 6. September 1994 erhobenen gesundheitlichen Einwendungen des Klägers gegen seine Wehrdienstfähigkeit mangels schlüssiger Darlegung zu Recht für unerheblich (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ). - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
Gedienter Wehrpflichtiger - Ausmusterung - Untersuchungspflicht
"Anhaltspunkte" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG sind schlüssige Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen, die insbesondere in einer ärztlichen Beurteilung enthalten sein können (so zu § 39 ZDG: Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ; zu der wortgleichen Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV: Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ). - BVerwG, 11.05.1994 - 8 B 58.94
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides des …
Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes sind dann gegeben, wenn der Wehrpflichtige gesundheitliche Veränderungen durch glaubhafte Angaben über Art und Umfang bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen, gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste, schlüssig darlegt (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 mit weiteren Nachweisen).
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