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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1982 - 8 C 132.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6206
BVerwG, 16.09.1982 - 8 C 132.81 (https://dejure.org/1982,6206)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1982 - 8 C 132.81 (https://dejure.org/1982,6206)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1982 - 8 C 132.81 (https://dejure.org/1982,6206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Häftlingshilferecht - Wohnsitzvoraussetzungen - Erbe des Berechtigten - Ausgleichsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 75.76

    Erben eines politischen Häftlings - Eingliederungshilfe - Leistungsverbesserung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 C 132.81
    Der Anspruch konnte daher nach § 9 b Abs. 3 Satz 5 HHG nur in der Person eines gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 HHG priviligierten Erben entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 75.76 - Buchholz 412.6 § 9 b HHG Nr. 6 S. 1 [6 f.]).

    Dieser (originäre) Anspruch dient dem Ausgleich der Folgen der Haft für die in § 9 Abs. 3 Satz 3 HHG bezeichneten Angehörigen des Häftlings (…vgl. BT-Drucks. a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 3. August 1977 a.a.O. S. 7).

  • VG Berlin, 01.11.2017 - 9 L 228.17

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Einziehung der Häftlingshilfebescheinigung

    § 2 Abs. 2 HHG erfasst ausdrücklich ein späteres, ggf. noch andauerndes Verhalten, und zwar - im Gegensatz zu Abs. 1 Nr. 1 und 2 - ein solches außerhalb der Gewahrsamsgebiete (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 1960 - VI B 156.58 -, FEVS 8, 58, 62; wohl auch BVerwG, Beschluss vom 16. September 1982 - BVerwG 8 C 132/81 -, juris Rn. 9).
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